Werkverkehr: iGZ fordert Gesetzgeber zum Handeln auf
Werkverkehr ist dann gegeben, wenn der Transport von Gütern nur Nebensache gegenüber einem Hauptgeschäft ist. iGZ-Geschäftsführer RA Dr. Martin Dreyer weist darauf hin, dass die Beschränkungen im Werkverkehr seit jeher keine sachliche Rechtfertigung hatten. "Die klaren europarechtlichen Vorgaben machen eine Streichung der Beschränkungen nun zwingend notwendig."
Personal im Werkverkehr
Die Zeitarbeitsrichtlinie fordert den Gesetzgeber auf, Beschränkungen und Verbote nur dann aufrecht zu erhalten, wenn sie dem Allgemeininteresse entsprechen. Zudem erlaubt die Verordnung über den Marktzugang im grenzüberschreitenden Güterverkehr (VO (EG) Nr. 1072/2009), dass auch Personal, das "im Rahmen einer vertraglichen Verpflichtung zur Verfügung gestellt wurde" im Werkverkehr eingesetzt werden darf. "Damit wird Zeitarbeit im Werkverkehr zukünftig möglich sein", stellt Dreyer fest. Sowohl die Zeitarbeitsrichtlinie als auch die genannte Verordnung sehen Umsetzungsfristen bis zum Dezember 2011 vor.
Abschaffung längst überfällig
"Es besteht kein Grund, diese Umsetzungsfristen vollständig auszuschöpfen. Die Abschaffung im Werkverkehr ist längst überfällig. Die Zeitarbeitsbranche würde wenig Verständnis dafür aufbringen, wenn man diesen Punkt, für den kein großer gesetzgeberischer Aufwand betrieben werden muss, bis zum letztmöglichen Zeitpunkt aufschiebt."