Weniger Bürokratie in Zeitarbeitsunternehmen

Insgesamt 11.076 Unternehmen in Deutschland haben den Schwerpunkt Arbeitnehmerüberlassung, 39.406 Firmen überlassen ebenfalls, haben aber andere Prioritäten. Lediglich 1.255 davon haben 150 oder mehr Zeitarbeitnehmer beschäftigt. Die große Masse, 49.227 Betriebe, steht also in der Kategorie kleine bis mittlere Unternehmen – und genau jenen soll nun das zweite Bürokratieentlastungsgesetz zugutekommen.

Hauptzielgruppe sind Firmen mit zwei bis drei Mitarbeitern - in der Zeitarbeitsbranche wären das 2.323 reine Zeitarbeitsunternehmen und 36.040 Mischbetriebe, insgesamt folglich 38.363 Unternehmen. Was tun, damit Unternehmen sich besser um ihre Kernaufgaben kümmern können? Dieser Frage hat sich die Bundesregierung mit dem zweiten Bürokratieentlastungsgesetz erneut angenommen. Insgesamt profitieren davon rund 3,6 Millionen kleine und mittlere Unternehmen. Sie sparen laut Pressemitteilung der Bundesregierung künftig 360 Millionen Euro.

Weniger Belastung

Die Bundesregierung will kleine und mittlere Unternehmen spürbar von bürokratischen Belastungen befreien. Sie sollen sich mehr mit ihren Geschäften, Innovationen, Arbeitsplätzen und Ausbildung beschäftigen können. Das Kabinett hat deshalb das zweite Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen.

Elektronische Abwicklung

Kürzere Aufbewahrungsfristen, weniger Belege: Damit entlastet die Bundesregierung die Wirtschaft um rund 360 Millionen Euro pro Jahr. Allein durch kürzere steuerliche Aufbewahrungsfristen von Lieferscheinen gibt es eine Entlastung von 227 Millionen Euro. Weitere 43 Millionen Euro kommen durch höhere Pauschalierungsgrenzen zusammen. Sie steigen von 150 Euro auf 200 Euro für Rechnungen über Kleinbeträge. Die Unterlagen zur Abrechnung von pflegerischen Leistungen können künftig in elektronischer Form sicher übermittelt werden. Belege in Papierform sollen hierdurch vollständig entfallen. Das entlastet die betroffenen Unternehmen um 12,4 Millionen Euro.

Arbeitsprogramm

Bürokratische Lasten für Unternehmen zu reduzieren und Rechtssetzungsprozesse zu verbessern - das ist ein dauerhaftes Anliegen der Bundesregierung. Deswegen hat sie in den vergangenen zwei Jahren wichtige Vorhaben zum Abbau bürokratischer Belastungen vorangetrieben. Hierzu zählen insbesondere das Arbeitsprogramm "Bessere Rechtsetzung 2014" sowie die Eckpunkte zur weiteren Entlastung der mittelständischen Wirtschaft vom Dezember 2014. Große Teile der darin enthaltenen Punkte sind bereits umgesetzt oder auf dem Weg der Umsetzung.

Bürokratiebremse

Die Bundesregierung hatte am 22. Juni ein neues Arbeitsprogramm beschlossen. Es hat den Titel "Bessere Rechtsetzung 2016". Das Arbeitsprogramm soll die mit dem Bürokratieentlastungsgesetz von 2015 erreichten Entlastungen der Wirtschaft fortführen. Das entspricht auch der Bürokratiebremse, eine Selbstverpflichtung der Bundesregierung. Der Grundgedanke des sogenannten "One in, one out"-Ansatzes ist einfach. Führt ein Bundesministerium eine neue Regelung ein, welche die Wirtschaft belastet, muss es an anderer Stelle Belastungen abbauen. Es gilt der Grundsatz "eins rein, eins raus". Das zweite Bürokratieentlastungsgesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. (WLI)

Über den Autor

Wolfram Linke

Wolfram Linke ist seit Dezember 2023 Pressesprecher des Gesamtverbandes der Personaldienstleister (GVP). Seit Juni 2008 war er Pressesprecher des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen. Davor arbeitete er 18 Jahre lang als Redakteur bei einer Tageszeitung, bildete regelmäßig Volontäre aus, führte Praktikanten in die Welt des Journalismus ein und hielt zahlreiche Fachvorträge zum Thema Medien. Linke ist außerdem zertifizierter Online-Redakteur, Certified Microsoft Technology Associate (Windows und Netzwerke) und hat mehrere weitere Microsoft- sowie Adobe-Zertifikate. Seit März 2014 ist er Vorsitzender des Pressevereins Münster-Münsterland.


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