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Weltfremde Forderungen zur Zeitarbeit

„Es ist schon erstaunlich, dass die Partei Die Linke immer noch Forderungen zur Regulierung der Zeitarbeit stellt, die über die Tarifverträge längst geregelt sind“, reagierte Sven Kramer, stellvertretender iGZ-Bundesvorsitzender, auf die Ankündigung der Bundesregierung, einen Antrag der Linken am 21. Mai im Bundestag zu beraten.

Werkverträge und Zeitarbeit sollen demnach laut Fraktion Die Linke eingegrenzt und umfassend reguliert werden. Das fordert sie in ihrem Antrag (18/4839), der am 21. Mai im Bundestag in erster Lesung beraten wird.

Arbeitnehmer zweiter Klasse

Die Abgeordneten begründen ihre Initiative damit, dass der Einsatz von Zeitarbeit und missbräuchlichen Werkverträgen die Belegschaften spalte und Beschäftigte zu Arbeitnehmern zweiter Klasse würden. Tarifverträge würden systematisch unterlaufen und Zeitarbeitskräfte dazu missbraucht, eine „Billiglohn-Linie“ im Betrieb zu installieren, schreiben die Linken in ihrem Antrag. Sie verlangen unter anderem, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz so zu ändern, dass das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ab dem ersten Arbeitstag gilt.

"Weltfremd"

Als „völlig weltfremd“ bezeichnete Sven Kramer diese Forderung, mit der – so der stellvertretende iGZ-Vorsitzende – erst recht eine tiefe Spaltung von Stammpersonal und Zeitarbeitnehmerschaft drohe. „Wer will einem hochqualifizierten Stammmitarbeiter, der 30 Jahre im Betrieb ist, erklären, dass die neue Kraft neben ihm dasselbe Geld bekommt?“, fragt Kramer.

Höchstüberlassungsdauer

Die Überlassungshöchstdauer soll auf drei Monate begrenzt werden, außerdem sollen Zeitarbeitskräfte einen Flexibilitätsausgleich in Höhe von zehn Prozent ihres Bruttolohnes erhalten. „Das ist schlicht Quatsch“, kommentiert der Verbandsvertreter. Diese Einschränkungen liefen dem Sinn der Zeitarbeit komplett zuwider – Einsätze im Vertretungsfall wie etwa Krankheit oder Elternzeit, bei längerfristigen Projekten sowie auch bei der Abarbeitung von Auftragsspitzen könnten dann höchstens noch rudimentär realisiert werden. „Ansätze, über Zeitarbeit auszubilden und zu qualifizieren, würden dadurch schon im Keim erstickt“, fürchtet Kramer.

Streikbrecher

Laut den Linken solle der Einsatz von Zeitarbeitskräften als Streikbrecher verboten werden. „Das“, so der stellvertretende Vorsitzende des iGZ, „ist längst in den Tarifverträgen geregelt. Vielleicht sollte die Fraktion erst einmal einen Blick auf die tägliche Praxis der Zeitarbeitsbranche werfen, bevor sie solche Anträge stellt."

Vermutungstatbestände

Ferner fordern die Linken einen eigenen Gesetzentwurf zur Regulierung von Werkvertragsbeschäftigung. Darin soll unter anderem festgeschrieben werden, dass „Vermutungstatbestände“ eingeführt werden, bei deren Vorliegen von illegaler Arbeitnehmerüberlassung auszugehen ist. Bei der Vergabe von Aufgaben an Fremdfirmen soll ferner ein Gleichbehandlungsgebot eingeführt werden, damit die dort eingesetzten Arbeitnehmer nicht niedriger entlohnt werden können als zuvor im Einsatzbetrieb. (WLI)