Weitere Regulierungen im Koalitionsvertrag

Im Koalitionsvertrag vom 27. November 2013 einigten sich CDU/CSU und SPD unter anderem darauf, die gesetzliche Höchstüberlassungsdauer in der Zeitarbeitsbranche auf 18 Monate zu begrenzen. Dabei sollen hier abweichende Lösungen durch einen Tarifvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung auf Basis eines Tarifvertrages möglich sein.

Besonders betroffen von den beabsichtigten Begrenzungen sind qualifizierte Zeitarbeitskräfte, die in länger dauernden Projekten eingesetzt sind. Problematisch ist die geplante Regelung auch für Unternehmen ohne Tarifbindung.

Equal Pay-Grundsatz

Die Koalitionspartner vereinbarten zusätzlich, dass die Beschäftigten in Zeitarbeit zukünftig spätestens nach neun Monaten hinsichtlich des Arbeitsentgelts mit den Stammbeschäftigten der Entleihbetriebe gleichgestellt werden. Dieser Equal Pay-Grundsatz ist allerdings bereits heute im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) enthalten, wobei Betriebe von diesem Grundsatz abweichen können, wenn in der Zeitarbeitsbranche gültige Tarifverträge existieren und diese angewendet werden.

Branchenzuschlagstarifverträge

Außerdem sehen die geltenden Branchenzuschlagstarifverträge für Beschäftigte in Zeitarbeit bereits jetzt eine Gleichstellung beim Arbeitsentgelt nach Ablauf von neun Monaten vor. Damit ist die geplante gesetzliche Neuregelung für die Branchen, in denen tarifliche Branchenzuschläge durch die Zeitarbeitsunternehmen geleistet werden, als kritisch zu bewerten. Letztlich bedeutet das Vorhaben der Koalitionspartner einen massiven Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie.

Streikeinsatzverbot

Nach dem Willen der Koalitionspartner sollen Beschäftigte in Zeitarbeit nicht mehr in von Streik betroffenen Betrieben eingesetzt werden dürfen. Eine solche gesetzliche Regelung ist jedoch überflüssig, da ein Streikeinsatzverbot bereits im Tarifvertrag zwischen dem iGZ und der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit der Einzelgewerkschaften beim DGB (vgl. § 12 des Manteltarifvertrages vom 17. September 2013) geregelt ist.

Über Zeitarbeit finden viele Menschen den Weg aus der Arbeitslosigkeit zurück in ein selbstbestimmtes und –finanziertes Leben. Deshalb muss die Rolle der Branche als Jobmotor gestärkt werden.