Weitere Regulierung wäre Verschlimmbesserung
Kurz und bündig kündigte der Minister an, „auch die Regeln für Werkverträge und zur Leih- und Zeitarbeit zu verschärfen“. Seiner Meinung nach schließe sich damit auch der Kreis zu der guten konjunkturellen Entwicklung hierzulande: "Die Stabilität am Arbeitsmarkt, die Sicherheit, dass Menschen nach Ausbildung nicht nur befristete Jobs bekommen, sondern feste Arbeit mit berechenbaren Einkommen. Das ist gerade die Grundlage der wirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands", erläuterte Gabriel den SPD-Standpunkt.
Normales Arbeitsverhältnis
„Nichts anderes“, so Stolz, „bietet die Zeitarbeitsbranche“. Laut iGZ-Mittelstandsbarometer seien rund 90 Prozent der Arbeitsplätze in der Zeitarbeit unbefristet und als Vollzeitstellen ausgelegt. „Wir können nur wiederholen, dass es sich bei der Zeitarbeit um ganz normale Angestelltenverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten wie in jeder anderen Branche auch handelt“, betonte der iGZ-Geschäftsführer in diesem Zusammenhang. Einziger Unterschied: Der Zeitarbeitnehmer sei nicht direkt in dem Betrieb tätig, in dem er angestellt sei – dasselbe gelte allerdings beispielsweise für Handwerker ebenfalls.
Benachteiligung
Eine neuerliche Verschärfung der Regeln treffe in erster Linie die Arbeitnehmer, denn durch eine Beschränkung der Überlassungsdauer auf 18 Monate könnten viele Jobs – wie etwa Elternzeitvertretungen oder Projektarbeiten – nicht mehr besetzt werden. „Das ebnet zunehmender Arbeitslosigkeit geradewegs Tür und Tor“, warnte Stolz vor einer Überregulierung und verwies auf das hohe Gut der Tarifautonomie.
Verschlimmbesserung
„Die Sozialpartner haben mit den Tarifverträgen für die Zeitarbeitsbranche eine absolut solide Grundlage für faire Löhne und fairen Wettbewerb geschaffen. Die Gesetzeskeule würde jetzt nur eine Verschlimmbesserung bedeuten“, unterstrich der Hauptgeschäftsführer. Ebenso abstrus sei die Forderung nach Equal Pay nach neun Monaten Einsatz: „In der Zeitarbeitsbranche gibt´s dank der Branchenzuschlagstarife bereits nach vier Wochen die erste Gehaltserhöhung. Das Entgelt wird dann zeitlich gestaffelt über neun Monate hinweg dem Lohn der Stammmitarbeiterschaft angeglichen“, erklärte Stolz.
Mehr Augenmaß
Bei einer gesetzlichen Regulierung käme der Arbeitnehmer also erst nach neun Monaten in den Genuss des höheren Entgelts. „Und nach 18 Monaten würde der Zeitarbeitnehmer wegen der Höchstüberlassungsdauer wieder auf den ursprünglichen Lohn zurückgestuft. Gerechtigkeit sieht anders aus“, mahnte Stolz zu mehr Augenmaß. (WLI)