"Weitere gesetzliche Regulierungen nicht nötig"
„Zeitarbeit ist für die Unternehmen ein wichtiges Flexibilisierungsinstrument, um auf Auftragsschwankungen zu reagieren. Für Arbeitslose und Geringqualifizierte bietet die Zeitarbeit Chancen zum Einstieg in Arbeit – rund zwei Drittel der Zeitarbeiter waren vorher arbeitslos. Es wurden Branchenzuschläge tariflich vereinbart, um die Entlohnung sukzessive an die der Stammbeschäftigten anzupassen.
Regulierungen nicht nötig
Weitere gesetzliche Regulierungen waren aus DIHK-Sicht nicht nötig, weil sie grundsätzlich diese Beschäftigungsform gefährden. Gleiche Entlohnung nach neun Monaten steigert die Kosten und mindert die Attraktivität der Zeitarbeit dort, wo nicht von einer gleichen Produktivität von langjährigen Stammbeschäftigten und Zeitarbeitnehmern ausgegangen werden kann.“ (WLI)