"Weitere gesetzliche Regulierungen nicht nötig"

Den Sinn der geplanten weiteren Regulierungen der Zeitarbeitsbranche, formuliert im Koalitionsvertrag der Bundesregierung, stellte jetzt auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in einer Stellungnahme in Frage. Darin heißt es unter der Überschrift „Wirtschaftsschädigende Vorhaben der Regierung aufgrund des Koalitionsvertrags“ unter anderem:

„Zeitarbeit ist für die Unternehmen ein wichtiges Flexibilisierungsinstrument, um auf Auftragsschwankungen zu reagieren. Für Arbeitslose und Geringqualifizierte bietet die Zeitarbeit Chancen zum Einstieg in Arbeit – rund zwei Drittel der Zeitarbeiter waren vorher arbeitslos. Es wurden Branchenzuschläge tariflich vereinbart, um die Entlohnung sukzessive an die der Stammbeschäftigten anzupassen.

Regulierungen nicht nötig

Weitere gesetzliche Regulierungen waren aus DIHK-Sicht nicht nötig, weil sie grundsätzlich diese Beschäftigungsform gefährden. Gleiche Entlohnung nach neun Monaten steigert die Kosten und mindert die Attraktivität der Zeitarbeit dort, wo nicht von einer gleichen Produktivität von langjährigen Stammbeschäftigten und Zeitarbeitnehmern ausgegangen werden kann.“ (WLI)