Weiterbildung als gemeinsames Projekt
iGZ- Kommunikationsleiter Marcel Speker präsentierte zunächst, wie sich der Arbeitsmarkt in den kommenden Jahren verändern wird. „Globalisierung, Digitalisierung, Verringerung des Erwerbspersonenpotentials“, zählte er nur einige Megatrends auf. Daraus leitete er Thesen für die künftigen Aufgaben von Zeitarbeitsunternehmen ab, die die iGZ-Projektgruppe „Zeitarbeit 2030“ erarbeitet hatte.
Gemeinsame Personalentwicklung
Was es bei der Personalentwicklung zu beachten gibt, erklärte Prof. Dr. Markus-Oliver Schwaab, Hochschule Pforzheim. Mitarbeiter, Führungskräfte und der Personalbereich seien hier gleichermaßen angesprochen. Die Mitarbeiter müssten den Wert vom lebenslangen Lernen erkennen, die Führungskräfte müssten sie fördern und fordern. Der Personalbereich sei letztlich für die Qualitätssicherung der Maßnahme zuständig.
Praxisforen
Im Anschluss verteilten sich die Teilnehmer auf die Praxisforen. Je nach Interessenlage konnten sich die Personalexperten zwischen insgesamt sechs Vorträgen zu relevanten Themen entscheiden (zum separaten Artikel).
Strategisches Bildungsmanagement
Aus der Praxis berichtete Christian Baumann, iGZ-Landesbeauftragter Hamburg und Geschäftsführer des iGZ-Mitglieds PLUSS GmbH. Seit sein Unternehmen ein strategisches Bildungsmanagement implementiert habe, sei die Dauer der Beschäftigung deutlich gestiegen. Außerdem sei es leichter, neue Mitarbeiter zu rekrutieren. „Unsere Maßnahmen bieten immer einen Vorteil für die Praxis“, freute er sich über das Ergebnis einer Mitarbeiterbefragung.
Podiumsdiskussion zur Finanzierung
Es blieb die Frage nach der Bezahlung von Weiterbildungsmaßnahmen, die in einer lebhaften Podiumsdiskussion, moderiert von iGZ-Bundesvorstandsmitglied Angelo Wehrli, erörtert wurde. Bis zu einem gewissen Kostenbetrag sei eine Rückfinanzierung über den Verrechnungssatz denkbar, erläuterte Baumann. Darüber hinaus sei jedoch eine Querfinanzierung nötig, damit die Qualifizierung für das Zeitarbeitsunternehmen rentabel bleibe.
Geld- und Zeitfrage diskutieren
Welche Möglichkeiten es hier gibt, stellte Marianne Staudte, Bereichsleiterin der Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt, vor – sie verwies jedoch auch auf ein Problem: „Es wäre sinnvoll, einsatzfreie Zeiten für Weiterbildungen zu nutzen. Allerdings probieren Zeitarbeitsunternehmen ja gerade, diese Zeiten zu vermeiden.“ Leni Breymaier, Landesbezirksleiterin ver.di, legte Wert darauf, dass nicht nur die Geld-, sondern auch die Zeitfrage in die Diskussion mit einfließe. „Ein Staplerschein ist ja kein Freizeitvergnügen“, forderte Breymaier, dass auch die Zeit der Qualifizierung vergütet werden solle.
Rückzahlungsvereinbarung
Durian erinnerte daran, dass auch der Kunde an der Weiterbildung der Mitarbeiter beteiligt sei. „Wenn wir einen passenden Mitarbeiter vermitteln und der auch lange im Einsatzunternehmen bleibt, dann ist der Kunde auch bereit, sich an einer Weiterqualifizierung zu beteiligen“, berichtete sie aus ihrer Erfahrung. Einen anderen Ansatz verriet iGZ-Juristin Christiane Buß. „Wir haben für unsere Mitglieder eine Rückzahlungsvereinbarung formuliert“, verwies sie auf den internen Bereich der iGZ-Homepage. Auf diese Weise könne sich das Zeitarbeitsunternehmen absichern.
Politik muss Möglichkeiten geben
In seinem Schlusswort richtete Thorsten Rensing, iGZ-Vorstandsmitglied für den Bereich Weiterbildung, einen letzten Appell an die Bundesregierung: „Wenn man möchte, dass investiert wird, dann muss die Politik dem Unternehmer auch die Möglichkeit geben am Ende Gewinn machen zu können“, wehrte er sich gegen die geplante Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten. (ML)