Wehrli fordert Engagement für Flüchtlinge

„Unternehmerinnen und Unternehmer müssen sich für die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt stark machen“, fasste Angelo Wehrli, Mitglied des iGZ-Bundesvorstands, eine der Kernaufgaben der Verbandsarbeit der kommenden Wochen und Monate zusammen.

Die Personaldienstleistungsbranche solle sich noch stärker als bisher mit der Zielgruppe der Einwanderer und Flüchtlinge beschäftigen, damit sie dem Arbeitsmarkt auch künftig neue Mitarbeiter zuführen könne, so Wehrli weiter.

Druck im Kessel

Nach dieser Bestandsaufnahme erläuterte er den Teilnehmern des iGZ-Mitgliedertreffens in Hamburg die weitere Entwicklung: Zwar sei der Anteil an ausländischen Arbeitnehmern in der Zeitarbeit mit 15,57 Prozent gegenüber 7,26 Prozent schon jetzt mehr als doppelt so hoch wie in allen anderen Branchen. Doch die Zahl der Asylanträge steige weiter – von 200.000 im vergangenen Jahr auf voraussichtlich 800.000 im laufenden Jahr. „Der Druck im Kessel ist hoch! Wenn wir einen deutlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit in Deutschland verhindern wollen, müssen wir jetzt handeln. Daher fordere ich, den Paragraphen 40 des Aufenthaltsgesetzes zu streichen“, erklärte Wehrli. „Er ist so überflüssig wie ein Kropf und gehört abgeschafft.“

Fortbildung von Anfang an

Doch nicht nur die Integration künftiger Arbeitnehmer in die Zeitarbeit war Thema des Mitgliedertreffens. Daneben ging Christian Baumann, iGZ-Landesbeauftragter für Hamburg, auf Möglichkeiten der emotionalen Bindung von Zeitarbeitnehmern an die Branche durch Fortbildungsmaßnahmen ein. Nach aktuellen Studien, so Baumann, sei diese „signifikant stärker“, wenn Fortbildungsmaßnahmen noch in der Probezeit stattfänden. Die Fluktuation verringere sich, mit einer Amortisation der Kosten sei zu rechnen. Sein Fazit: „Die Investition in frühzeitige Weiterbildungsmaßnahmen ist grundsätzlich kostengünstiger als eine Neueinstellung.“

Mischtätigkeiten werfen Fragen auf

Über Neuigkeiten aus dem Zeitarbeitsrecht informierte RA Olaf Dreßen, iGZ-Bundesgeschäftsstelle Münster. Ganze 12.000 Anfragen bearbeitet die Rechtsabteilung mittlerweile pro Jahr. Dabei geht es nach Aussagen von Olaf Dreßen neuerdings auch vermehrt um Branchenmindestlöhne. „Die größte Hürde stellt aus Sicht unserer Mitglieder die Lohnabrechnung bei Mischtätigkeiten dar“, berichtete der Arbeitsrechtler. Bei einer Mischtätigkeit, die sich zu 40 Prozent aus Malertätigkeiten, zu 30 Prozent aus Elektroarbeiten und zu weiteren 30 Prozent aus sonstigen Tätigkeiten zusammensetze, müsse für „sämtliche Arbeitsstunden“ der Malermindestlohn gezahlt werden. Grundsätzliche sei es wichtig, dass der Kunde die Tätigkeiten „aufschlüsseln“ könne. „Hier heißt es: Wachsam sein!“, resümierte Dreßen. (BR)