Wegfall der Beschäftigungsgrenzen positiv gestalten

Ab dem 1. Mai 2011 gilt zwischen der Bundesrepublik Deutschland und acht im Jahr 2004 beigetretenen mittel- und osteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten, darunter unseren unmittelbaren Nachbarn Tschechien und Polen, die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit ihrer Bürgerinnen und Bürger.

Welche Chancen, welche Risiken bringt dieses Datum für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Betriebe in Deutschland? Wie wird sich die volle Dienstleistungsfreiheit auf die Situation der Beschäftigten auswirken? Welche Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit haben die Betriebe zu erwarten? Bringt ein neu zur Verfügung stehendes Fachkräftepotenzial neues Wachstum? Oder lassen neue Billigarbeitskräfte den Niedriglohnsektor weiter anwachsen?

Der zusammenfassende Tagungsbericht aus der Sozialen Ordnung, Nr. 4/ 2010 steht zum Download im Anhang.