Wäschereidienstleistungen: Mindestlohn unter Zeitarbeitsniveau

Denn die Mindestlöhne im Bereich der Wäschereidienstleistungen liegen derzeit sowohl im Tarifgebiet West als auch im Tarifgebiet Ost unterhalb der Entgeltgruppe 1 des iGZ-DGB-Tarifwerks. Im Tarifgebiet Ost ist ab dem 1. Oktober 2014 ein Mindestlohn von 8,00 Euro zu beachten. Im Tarifgebiet West liegt der Mindestlohn dauerhaft unter iGZ-Niveau. Zu beachten ist allerdings, dass der Lohn entgegen der Regelung im iGZ-DGB-Tarifwerk bereits am 15. Kalendertag des Folgemonats fällig ist.

Abweichende Regelungen

Zudem ergeben sich Besonderheiten beim Führen des Arbeitszeitkontos: Arbeitnehmer erhalten bei Führung eines Arbeitszeitkontos zum Fälligkeitszeitpunkt einen Lohn auf Basis von 40 Stunden ausgezahlt; bei Teilzeit auf Basis der vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit. Darüber hinaus muss ein Ausgleich der Plusstunden innerhalb von 12 Monaten erfolgen.

Einen Überblick aller zeitarbeitsrelevanter Mindestlöhne gibt es in der Datenbank Recht unter "Beginn des Arbeitsverhältnisses - Eingruppierung und Mindestlöhne".