Wäscherei-Mindestlohn steigt

Am 1. Juli steigt der Mindestlohn für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft. Sowohl in West- als auch in Ostdeutschland steigt die Lohnuntergrenze auf 8,75 Euro. Es gibt künftig keine Entgeltdifferenzen mehr zwischen den beiden Regionen.

Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer in Betrieben und selbstständigen Betriebsabteilungen, deren Umsatz überwiegend auf das Waschen von Textilien für gewerbliche Kunden sowie öffentlich-rechtliche oder kirchliche Einrichtungen entfällt. Außerdem gilt er für Arbeitnehmer, die in Betrieben außerhalb der Branche branchentypische Tätigkeiten ausüben.

Fälligkeit

Für Zeitarbeitskräfte, die in Westdeutschland arbeiten, gilt die höhere Lohnuntergrenze der Zeitarbeitsbranche (9 Euro). Der Mindestlohn für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft ist zum 15. Kalendertag des Folgemonats fällig. (ML)