Votum für Digitalisierung der Zeitarbeitsbranche
Zeitarbeit kann sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer eine gute Alternative sein, so Karsten Banzhaf, Geschäftsführender Gesellschafter des iGZ-Mitgliedsunternehmens APS Gastro-Service GmbH, bei einem Unternehmensbesuch des CDU-Bundestagsabgeordneten Kai Whittaker.
„Im gastronomischen Sektor können durch Zeitarbeit krankheits-, urlaubs-, oder auftragsbedingte personelle Engpässe überwunden werden. Für Arbeitnehmer eröffnen sich die Option auf einen sicheren Arbeitsplatz, passende Weiterbildungen und berufliche Abwechslung“, so Banzhaf.
Die APS Gastro-Service GmbH hat laut Pressemitteilung ihren Hauptsitz in Iffezheim und weitere Filialen in Rastatt und Stuttgart. Über 100 Mitarbeiter sind in Voll- bzw. Teilzeit angestellt. Sie haben einen Arbeitsvertrag mit der Iffezheimer Firma, werden aber in Einsatzunternehmen in ganz Baden-Württemberg überlassen. „Fast 100 Prozent der Zeitarbeitsbeschäftigten arbeiten mit einem für die Branche geltenden Tarifvertrag“, erklärte Banzhaf. Mit Flüchtlingen hätte er als Arbeitgeber bislang viele gute Erfahrungen gemacht.
Die Gesetzesreform zur Zeitarbeit, welche die damalige Arbeitsministerin Andrea Nahles im Jahr 2016 beschlossen hat, sieht Banzhaf hingegen kritisch. Arbeitnehmer in der Zeitarbeit können seitdem höchstens 18 Monate am Stück einem Unternehmen überlassen werden. „Das Gesetz beabsichtigte Zeitarbeiter zu schützen, ging aber an der Realität vorbei“, kritisierte Banzhaf. „Auch wenn sämtliche Beteiligten, insbesondere der Arbeitnehmer, vollkommen zufrieden sind, gibt es keine Möglichkeit, den Einsatz fortzusetzen. Stattdessen muss der Arbeitnehmer abgezogen und in einen anderen Einsatz wechseln. Hierdurch fällt er auf ein geringeres Einkommen zurück. Wem nützt dies?“, so Banzhaf.
Whittaker, der im Arbeits- und Sozialausschuss des Deutschen Bundestages direkt an diesen Themen arbeitet, versprach diesen Punkt mit nach Berlin zu nehmen. Im Jahr 2020 soll das Gesetz evaluiert werden. Auch eine weitere Kritik nahm Whittaker wohlwollend auf: Jeden Arbeitnehmer-Überlassungsvertrag müssen Zeitarbeitsfirmen bislang in doppelter, ausgedruckter Form archivieren. „Die Digitalisierung macht solchen Papierkram doch überflüssig. Hier sollte sich der Gesetzgeber mit einer digitalisierten Textform statt einer ausgedruckten Schriftform begnügen“, unterstrich Whittaker. (WLI)