Vorteile eines Branchenmindestlohns diskutiert

Fundierte Fakten präsentierte ihnen Rain Cordula Glatthaar, Verbandsjuristin des iGZ, nachdem die Mitglieder von iGZ-Regionalkreisleiter Ernst Worsch (Thüringen), der zu diesem Treffen eingeladen hatte, begrüßt wurden.

Entgeltstufen

An erster Stelle der Frageliste standen die Eingruppierungen in die Entgeltstufen, die Cordula Glatthaar anhand von praktischen Beispielen erläuterte. Ebenfalls gefragt waren die neuen Elemente der Vereinbarung - die Verbandsjuristin erklärte den Sinn und Zweck einer künftigen gemeinsamen Gütestelle zur Verbesserung der Tarifanwendung. Ebenfalls neu sei eine Weiterbildungsklausel, mit der die Tarifvertragsparteien eine gemeinsame Willenserklärung zur Förderung von Qualifizierung und Weiterbildung abgegeben haben. Kurz ging die Juristin zudem noch auf die Öffnungsklausel zur Umwandlung von Tarifentgelt mit Blick auf die betriebliche Altersvorsorge ein und beantwortete abschließend noch einige Fragen.

Mindestlohn-Diskussion

Eva Schrigten, Leiterin des iGZ-Referats Kompetenzentwicklung, berichtete über Aktuelles aus dem mitgliederstärksten Verband der Zeitarbeitsbranche und diskutierte mit den Mitgliedern über Vorteile sowie Auswirkungen des angestrebten tariflichen Branchenmindestlohns. Zu guter Letzt stellte sie die Arbeit des iGZ-Hauptstadtbüros vor, das der Verband vor einem Jahr in Berlin eröffnet hat.