Vorrang für tarifliche Lösungen

„Zeitarbeit hat sich in der Vergangenheit stark weiterentwickelt“, erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling, jetzt mit Blick auf die gesetzlichen und vor allem tariflichen Fortentwicklungen der vergangenen Jahre.

Bei einem Besuch in der Bundesgeschäftsstelle des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen in Münster tauschte er sich unter anderem mit iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz, iGZ-Kommunikationsleiter Marcel Speker und dem Leiter des iGZ-Rechtsreferates, RA Stefan Sudmann, aus. Schiewerling sicherte den Verbandsvertretern zu, sich „weiter für die Stärkung der tarifvertraglichen Regelungen in der Zeitarbeit einsetzen zu wollen.“

Öffnungsklausel

Stolz nahm diesen Hinweis direkt auf und verwies auf die Regelungen im Koalitionsvertrag zur Zeitarbeit. Insbesondere wenn es eine gesetzliche Lohnangleichung nach neun Monaten gebe, die keine Öffnungsklausel für die bestehenden Branchenzuschlagstarifverträge vorsehe, laufe die Tarifautonomie Gefahr ernsthaft durch die Politik der Koalition Schaden zu nehmen. „Wenn es der Politik um die Sache und nicht um eine populistische Diskriminierung der Zeitarbeit geht, so gibt es keine Alternative zu einer Öffnungsklausel für die Branchenzuschläge, die die Mitarbeiter ja insbesondere in den ersten Monaten eines Einsatzes deutlich besser stellen, als es ein Gesetz je könnte“, so Stolz.

Fraglicher Nutzen

Mit Blick auf die ebenfalls im Koalitionsvertrag geforderte Einführung einer maximalen Überlassungsdauer nach 18 Monaten stellt Stolz ebenfalls den Nutzen für die Mitarbeiter infrage: „Wem soll es etwas bringen, wenn Mitarbeiter erst nach neun Monaten – ob tariflich oder gesetzlich – Equal Pay erhalten und es dann, nach weiteren neun Monaten, wieder abgeben müssen und den Einsatz beenden müssen?“


iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz (r.) überreichte dem arbeitsmarktpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling, eine Karikatur mit einem Aufruf an Ministerin Nahles, den Zeitarbeitskurs der Branche nicht zu durchkreuzen.

Eingriffsmöglichkeiten

Schiewerling verwies in diesem Zusammenhang auf eine Tariföffnungsklausel, der „unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Stammbelegschaften abweichende Lösungen“ zulasse. Hier ergänzte Werner Stolz die Verbandsforderung nach einer tariflichen Eingriffsmöglichkeit nicht nur für die Einsatzbranchen, sondern insbesondere der Zeitarbeit selbst.