Vorlesungsreihe zur geplanten AÜG-Reform

Die geplante Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) beschäftigt mittlerweile auch Deutschlands Universitäten. Nicht nur für Studierende, sondern auch für examinierte Juristen dürfte ein Kolloquium an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster recht interessant sein, das vom Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) unterstützt wird.

Unter der Regie des Arbeitsrechtsexperten Prof. Dr. Peter Schüren bietet die Uni im kommenden Sommersemester eine kleine Reihe mit sechs Vorträgen zur Rechtslage und zur Risikoanalyse und Risikobegrenzung beim Einsatz von Fremdpersonal an.

Problemfeld

Ziel der Vortragsreihe ist es, den Teilnehmern ein arbeitsrechtliches Problemfeld so zu zeigen, wie es in der Praxis ist. Für die Studierenden gibt es spezielle Vorbereitungstermine zu den sechs Vorträgen. Zugleich ist das ein Angebot an Juristinnen und Juristen, die mit diesen Rechtsfragen in der Praxis zu tun haben. Die Referenten haben alle langjährige Erfahrung mit den Themen, zu denen sie sprechen.

Fachvorträge

Die sechs Fachvorträge sind ein fachöffentliches, kostenloses Angebot an alle interessierten Juristinnen und Juristen. Im Anschluss an diese Vorträge ist Zeit zum Gespräch. Für die Teilnehmer aus der Anwaltschaft können – nach Voranmeldung per Mail – Bescheinigungen über die Fachweiterbildung ausgestellt werden. Ziel ist es, Studierende und Juristinnen und Juristen aus der Praxis zusammenzubringen und gemeinsam über anspruchsvolle, praxisrelevante Rechtsfragen zu diskutieren.

Inhalte

Los ging´s am Dienstag, 26. April, mit Jürgen Ulber (Vorstand IG Metall) zum Thema „AÜG Reform: Stand der Dinge“. Am 10. Mai sprach Prof. Dr. Peter Schüren über „Abgrenzung Werkverträge – Scheinwerkverträge“ sprechen, und am 31. Mai referierte Thorsten Diepenbrock (Deutsche Rentenversicherung Westfalen) über „Legale und illegale Arbeitnehmerüberlassung im Sozialrecht“. Am 14. Juni ergriff Zollamtsrat Hans-Dieter Kainzbauer-Hilbert (Hauptzollamt Stuttgart FKS) das Wort und sprach über die „Verfolgung illegaler Arbeitnehmerüberlassung durch den Zoll“.

Fremdpersonaleinsatz

Weiter geht´s nun am Mittwoch, 22. Juni: RA Dr. Martin Meinberg, Gelsenkirchen, wird das Thema „Strafverfolgung bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung“ aufgreifen, und RA Christoph Pitsch (Head of Subcontractor Management Thyssenkrupp Materials Services) schließt die Reihe am 5. Juli mit seinem Thema „Compliance im Unternehmen – Möglichkeiten der Risikominimierung beim Fremdpersonaleinsatz“.

Veranstaltungsort

Die Veranstaltungen finden jeweils dienstags von 18.15 bis 20 Uhr im Hörsaal F5 (Fürstenberghaus, Domplatz 20-22, 48143 Münster; Parken: Domplatz und Parkhaus Aegidiimarkt) statt. Ausnahme: Am Mittwoch, 22. Juni, findet die Veranstaltung im Hörsaal JUR1 des Juridicums statt (Universitätsstraße 14-15).

Anmeldung

Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht können für die Teilnahme an den einzelnen Vorträgen einen Nachweis gemäß § 15 FAO erhalten. Damit die Teilnahmebescheinigungen ausgestellt werden können, wird um Anmeldung per Mail unter arbeitsrecht@uni-muenster.de gebeten. Aktuelle Informationen zu den Veranstaltungen gibt´s auf der Uni-Homepage. (WLI)

Über den Autor

Wolfram Linke

Wolfram Linke ist seit Juni 2008 Pressesprecher des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen. Davor arbeitete er 18 Jahre lang als Redakteur bei einer Tageszeitung, bildete regelmäßig Volontäre aus, führte Praktikanten in die Welt des Journalismus ein und hielt zahlreiche Fachvorträge zum Thema Medien. Linke ist außerdem zertifizierter Online-Redakteur, Certified Microsoft Technology Associate (Windows und Netzwerke) und hat mehrere weitere Microsoft- sowie Adobe-Zertifikate. Seit März 2014 ist er Vorsitzender des Pressevereins Münster-Münsterland.


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