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"Völlig abwegiger Eingriff in die Tarifautonomie"

Auf weitere zwei Jahre im Amt bestätigt wurde Ingo Kramer als Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) im Rahmen der Mitgliederversammlung in Berlin. In seiner „Antrittsrede“ beim BDA-Arbeitgebertag fand er dann im Beisein der iGZ-Bundesvorsitzenden Ariane Durian und des stellvertretenden iGZ-Hauptgeschäftsführer RA Dr. Martin Dreyer deutlich Worte zum Referentenentwurf zur geplanten Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).

„Keine Branche“, so Kramer, „hat eine so hohe Tarifbindung in Deutschland wie die Zeitarbeit. Fast alle Arbeitsverträge in diesem Bereich sind durch Tarifverträge mit den DGB-Gewerkschaften geregelt.“ Trotzdem solle – so sehe es der Referentenentwurf vor – nach zwölf Monaten die Wirkung der Tarifverträge außer Kraft gesetzt werden. „Ich halte das für einen unglaublichen und völlig abwegigen Eingriff in die Tarifautonomie“, betonte der BDA-Präsident.

Vereinbarungen respektieren

In vielen Branchen gebe es spezielle Branchenzuschlagstarifverträge, in denen mit den DGB-Gewerkschaften vereinbart sei, wie die Löhne der Zeitarbeitnehmer innerhalb von neun Monaten stufenweise an ein Equal Pay herangeführt werden. „Ich erwarte von dem Gesetzgeber, dass er solche Vereinbarungen respektiert. Es ist geradezu willkürlich, solche Tarifverträge nach zwölf Monaten zu verbieten“, kritisierte Kramer die Pläne auf Basis des Koalitionsvertrags.

Gespräche

Er erwarte, dass ein solches tarifpolitisches Diktat aus dem Gesetzentwurf wieder verschwinde, und er sei darüber mit der Arbeitsministerin auch in vernünftigen Gesprächen.

Angriff auf die Wirtschaft

Der Referentenentwurf zu den Werkverträgen sei nur als kompletter Angriff auf die heutige arbeitsteilige Wirtschaft zu verstehen. Es wäre ein Bremsklotz gegen die Vernetzung und Arbeitsteilung der Industrie 4.0: praxisfremd, hochbürokratisch, in der Sache unsinnig und so auch undurchführbar, erteilte er dem Entwurf eine weitere Absage. Das gehe weit über die Vorgaben des Koalitionsvertrags hinaus, und das würde wichtige Dienstleistungen und Werkverträge in vielen Fällen in die Illegalität treiben. (WLI)