Vision: eine Welt ohne Arbeitsunfälle
Das neue Prämienverfahren sei besonders einfach zu händeln, betonte Gehrke. „Zeitarbeitsunternehmen müssen nachweisen, dass sie prämienberechtigt sind. Dann schicken sie die Rechnung für die Präventionsmaßnahmen zur VBG – und fertig“, erläuterte er das geplante Prozedere. Als Mitglied der VBG-Vertreterversammlung begleitete er die Entstehung des neuen Prämienverfahrens von Beginn an.
Anreize für Prävention schaffen
„Unsere Vision ist eine Welt ohne Arbeitsunfälle“, nannte Dr. Andreas Weber, Direktor Prävention der VBG, den Leitsatz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Auftrag der VBG sei es, dafür Anreize zu schaffen. Das neue Verfahren sei daher als Belohnung für getroffene wirksame Präventionsmaßnahmen zu verstehen. „Die Prämien sind aber kein Schadensfreiheitsrabatt wie bei einer KFZ-Versicherung oder eine Überschussausschüttung wie bei Krankenversicherungen“, betonte er.
Teilnahmevoraussetzungen
Alle Zeitarbeitsunternehmen, die seit mindestens zwölf Monaten Mitglied der VBG sind und keine Zahlungsrückstände haben, können sich an dem Verfahren beteiligen, erklärte Weber. In einem Katalog können Unternehmen nachlesen, welche Präventionsmaßnahmen gefördert werden. Wenn die VBG-Vertreterversammlung dem neuen Modell im Juni zustimmt, können die ersten Prämien im Jahr 2016 beantragt werden.
Gute Werbung für die Branche
Stefan Urlaub, alternierender Vorsitzender der VBG-Vertreterversammlung, freute sich darüber, dass die neue Regelung am Ende allen nutzen werde. Denn neben dem finanziellen Nutzen für die Arbeitgeber würden besonders auch die Arbeitnehmer profitieren, wenn sie eine bessere Ausrüstung zur Verfügung hätten. Carsten Schulz, VBG, sah noch einen weiteren Vorteil: „Wenn Zeitarbeitsunternehmen zum Beispiel verstärkt in die persönliche Schutzausrüstung der Mitarbeiter investieren, dann ist das letztlich auch eine gute Werbung für die Qualität der Branche.“ (ML)