Viele Baustellen für die Zeitarbeit
Ein Jahr war coronabedingt Pause, nun fand das Potsdamer Rechtsforum zum mittlerweile neunten Mal statt – allerdings unter Einhaltung aller Corona-Regelungen und Vorschriften. Davon ließen sich die 100 Teilnehmer vor Ort nicht schrecken und waren in Präsenz dabei. Hinzu kamen weitere 100 interessierte Zuschauer online, die das Forum aus der Ferne mitverfolgten.
Allen voran freute sich Dr. Martin Dreyer, stellvertretender iGZ-Hauptgeschäftsführer, ganz besonders über das persönliche Wiedersehen. Das Thema Kurzarbeit landete wegen des Lockdowns im vergangenen Jahr wieder auf dem Thementisch – in seiner Begrüßung erläuterte Dreyer, dass sich der iGZ nach wie vor dafür einsetze, dass die Kurzarbeit auch für die Zeitarbeitsbranche gesetzlich verankert werde. Es könne nicht sein, dass jedes Mal in entsprechenden Situationen um die Bewilligung des Kurzarbeitergeldes gerungen werden müsse.
Equal Pay
Der stellvertretende iGZ-Hauptgeschäftsführer richtete den Blick auch auf die kürzlich stattgefundenen Bundestagswahlen und reagierte auf die politische Forderung nach gesetzlichem Equal Pay ab dem ersten Tag. „Die Arbeitsbedingungen werden unter den Tarifpartnern ausgehandelt. Das kann und muss so bleiben“, fand Dreyer deutliche Worte. Und die Tarifpartner schaffen es auch immer wieder, so Dreyer, gute Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer auszuhandeln.
Tarifliche Vergütungen
„Ein gesetzliches Equal Pay wäre für die Arbeitnehmer keineswegs nur vorteilhaft“, betonte er und nannte Beispiele. Es könnten tariflichen Vergütungen wegfallen. Zudem sei das Urlaubs- und Weihnachtsgeld tariflich geregelt. Selbstverständlichkeiten in der Zeitarbeitsbranche, die in der Wirtschaft nicht selbstverständlich seien.
Tarif vor Gesetz
Zeitarbeitnehmer hätten zudem die Möglichkeit, sich jederzeit über ihre Rechte im DGB-iGZ-Tarifwerk zu informieren. „Tarif vor Gesetz, dafür setzen wir uns ein“, nannte Dreyer die Stoßrichtung des iGZ. Das nach wie vor existierende Schriftformerfordernis sei ein weiteres Ärgernis. Der Sinn der Schriftform bleibe schleierhaft, unterstrich er mit Blick auf die tägliche Arbeit und den durch das Schriftformerfordernis notwendigen Aufwand in den Unternehmen. Die elektronische Signatur als Alternative sei in der Praxis schwierig und fragwürdig.
Sektorales Verbot
Schließlich thematisierte der Jurist das sektorale Verbot von Zeitarbeit in der Fleischindustrie. Dreyer informierte, dass mehrere Unternehmen Verfassungsbeschwerde eingelegt haben. „Sie werden dabei von den Zeitarbeitgeberverbänden unterstützt und es bleibt zu hoffen, dass wir im nächsten Jahr vom Bundesverfassungsgericht dazu hören“, richtete er den Blick nach vorn.
Berufswahl eingeschränkt
„Aus unserer Sicht ist das sektorale Verbot verfassungswidrig, denn es greift in das Recht auf freie Berufswahl ein“, erläuterte der Fachmann. Sollte das Bundesverfassungsgericht zum gleichen Ergebnis kommen, müsse dann auch über das ebenfalls noch bestehende Verbot im Bauhauptgewerbe gesprochen werden, erinnerte Dreyer an eine weitere Einschränkung. (WLI)