"Versuchsballon" AÜG-Reform verzichtbar

„Dies ist ein großer Schritt in Richtung Regulierung“, kommentierte Christian Baumann, iGZ-Landesbeauftragter für Hamburg und Mitglied des iGZ-Bundesvorstands, den Gesetzentwurf zur AÜG-Reform bei einem Mitgliedertreffen in Hamburg.

Bis zum voraussichtlichen Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2017 werde noch viel Arbeit auf die Zeitarbeitsunternehmen zukommen. So müsse beispielsweise die Software zur Abwicklung der Lohnabrechnung für die neuen Anforderungen in den Firmen angeglichen werden. Daneben seien nach wie vor zahlreiche rechtlich relevante Fragen zu klären.

Spitzengespräche

„Auf diesen ‚Versuchsballon‘ von Frau Nahles hätten wir gut verzichten können“, unterstrich iGZ-Verbandsjurist Stefan Sudmann. Schon bei Erscheinen des ersten Diskussionsentwurfs im November 2015 sei allen Beteiligten klar gewesen: „Das wird so nichts.“ Erst nach zahlreichen Spitzengesprächen habe der Entwurf seine jetzige Form angenommen. Doch auch hier blieben einige Knackpunkte. „Warum sind beispielsweise die tarifvertraglichen Abweichungen nur für die Tarifpartner der Kundenbranchen möglich, nicht aber für die der Zeitarbeit?“, kritisierte Sudmann. Damit werde sich der Verband nicht abfinden.  

Geplante Sanktionen

Ähnlich problematisch sah Christian Baumann die bei einer Überziehung der Überlassungshöchstdauer in Aussicht gestellten Sanktionen, zu denen auch ein Entzug der AÜ-Erlaubnis gehören soll. Er werde sich persönlich dafür stark machen, dass diese Sanktion nur bei einem vorsätzlichen wiederholten Versuch der Überziehung greifen dürfe.

iGZ-Tarifkommission tagt

Immerhin sei unter dem Einfluss des iGZ erreicht worden, dass bei Anwendung der Branchenzuschlagstarifverträge eine dauerhafte Abweichung vom gesetzlichen Equal Pay möglich sei. Sudmann: „Der Gesetzgeber erkennt mittlerweile an, dass die Tarifpartner der Zeitarbeit das Equal Pay selbst definieren.“ Ausschlaggebend hierfür sei allein die Tatsache, dass das Entgelt als „gleichwertig“ mit dem tariflichen Entgelt vergleichbarer Arbeitnehmer der Einsatzbranche festgelegt werde. Im nächsten Schritt sei es nun wichtig, dass die iGZ-Branchenzuschlagstarifverträge flächendeckend eingeführt würden. Um hierüber weiter zu beraten, trifft sich die iGZ-Tarifkommission schon nächste Woche. (BR)