Verschärfte Arbeitszeiterfassung vom Tisch

Diese Regelung hätte auch der Zeitarbeitsbranche größere Probleme bereiten können: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plante ursprünglich, die anvisierte Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro zum 1. Oktober mit einer Pflicht, die Arbeitszeit manipulationssicher zu dokumentieren, zu kombinieren.

Das hat nun der Ampelkoalitionspartner FDP verhindert: Die Liberalen widersprachen der geplanten Neuregelung, bestätigte der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Pascal Kober. „Die elektronische Arbeitszeiterfassung ist in der Praxis nicht umzusetzen", erläuterte Kober im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung. Wenn Beschäftigte an verschiedenen Orten tätig seien, sei das nicht zu realisieren.

Diensthandy nötig

Als Beispiel nannte er Bauarbeiter oder Reinigungskräfte. „Das geht nicht mit einer App auf dem Privathandy, dazu wäre ein Diensthandy nötig", betonte Kober gegenüber der SZ. Hinzu komme die Notwendigkeit für die Unternehmen, dafür neue Software anzuschaffen, was einer „erheblichen Belastung“ gleichkomme.

Unmittelbare Arbeitszeiterfassung

Laut SZ gebe es „immer wieder dubiose Arbeitgeber, die versuchen, die Lohnuntergrenze zu umgehen, Tricks dazu kursieren im Internet.“ Ursprünglich sah der Gesetzentwurf vor, jeweils unmittelbar bei Arbeitsaufnahme sowie Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit direkt am Tag der Arbeitsleistung manipulationssicher aufzuzeichnen. Dies sollte Missbrauch verhindern – und zwar auch die Möglichkeit, Einträge später zu ändern.

Passagen gelöscht

Der Bundesarbeitsminister hat inzwischen alle Passagen zur Arbeitszeiterfassung aus dem Entwurf genommen. „Wir waren überrascht über eine nachträgliche Forderung, die in den Koalitionsverhandlungen nicht vereinbart worden war“, reagierte Pascal Kober. Im Koalitionsvertrag sei lediglich formuliert, „man werde systematische Verstöße gegen Arbeitsrecht und Arbeitsschutz verhindern (...) durch effektivere Rechtsdurchsetzung“. Dies sei zudem nicht im Kontext von Mindestlohn oder Minijobs niedergeschrieben. (WLI)

Über den Autor

Wolfram Linke

Wolfram Linke ist seit Juni 2008 Pressesprecher des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen. Davor arbeitete er 18 Jahre lang als Redakteur bei einer Tageszeitung, bildete regelmäßig Volontäre aus, führte Praktikanten in die Welt des Journalismus ein und hielt zahlreiche Fachvorträge zum Thema Medien. Linke ist außerdem zertifizierter Online-Redakteur, Certified Microsoft Technology Associate (Windows und Netzwerke) und hat mehrere weitere Microsoft- sowie Adobe-Zertifikate. Seit März 2014 ist er Vorsitzender des Pressevereins Münster-Münsterland.


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