Verlängerung der Kurzarbeit für Zeitarbeitsbranche richtiges Signal
Auch nach Meinung der BDA (Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände), von Gesamtmetall, der Bundesagentur für Arbeit und dem Institut für Wirtschaftsforschung im Rahmen einer Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung kommt der Kurzarbeit insbesondere in der Zeitarbeitsbranche eine wichtige beschäftigungssichernde Funktion zu. Die Verminderung der Beschäftigtenzahl in der Zeitarbeit in der Krise vom Spitzenwert im Juli 2008 von über 800.000 auf ca. 580.000 im April 2009 zeigt, dass sich ein konjunktureller Abschwung in erster Linie in dieser Branche auswirkt. Um hierauf nicht allein mit Entlassungen reagieren zu müssen, ist es wichtig, dass Kurzarbeit über 2010 hinaus in der Zeitarbeitsbranche Anwendung finden muss.
Arbeitsplätze gesichert
Denn trotz der deutlichen Verringerung der Zahl der Zeitarbeitnehmer wurden aufgrund der zum 1. Februar 2009 eingeführten Regelung des § 11 Abs. 4 S. 3 AÜG durch Kurzarbeit zahlreiche Arbeitsplätze gesichert. So befanden sich im Dezember 2009 über 15.000 Arbeitnehmer der Zeitarbeitsbranche in konjunktureller Kurzarbeit; zur Zeit der stärksten Inanspruchnahme von Kurzarbeit im Mai 2009 waren es sogar über 25.000. Im Vergleich hierzu haben Zeitarbeitsunternehmen Kurzarbeit wegen des weitgehenden Ausschlusses vom Kurzarbeitergeld im Mai 2008 nur für 34 und im Dezember 2008 für lediglich 1.500 Arbeitnehmer genutzt.
Sonderregelungen abschaffen
Nach Meinung des iGZ-Hauptgeschäftsführers RA Werner Stolz sollte die verbesserte Möglichkeit von Kurzarbeitergeld in der Zeitarbeitsbranche daher – wie grundsätzlich im SPD-Antrag und im Gesetzentwurf für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt vorgesehen – zumindest bis Juni 2012 bestehen bleiben. Darüberhinaus wäre es sogar noch sachgerechter, die Zeitarbeit wie andere Branchen auch zu behandeln und jegliche Sonderregeln bei der konjunkturbedingten Kurzarbeit ganz abzuschaffen.