Verbundausbildungen gegen Fachkräftemangel

Ein Zeitarbeitsunternehmen, das einen Elektriker ausbildet? Oder eine Krankenschwester? Ja, das geht – die Verbundausbildung macht’s möglich. Die Auszubildenden sind fest im Zeitarbeitsunternehmen angestellt, sammeln die praktische Erfahrung jedoch in einem oder mehreren Partnerunternehmen.

Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, erlaubt das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) Verbundausbildungen. Auf diese Weise können auch solche Betriebe ausbilden, die alleine nicht die gesamte Bandbreite der Ausbildungsinhalte vermitteln könnten. 2011 schlossen die Zeitarbeitsverbände, die Bundesagentur für Arbeit, der DIHK und einige Zeitarbeitsfirmen einen Letter of Intent ab. Dieser bietet die Grundlage dafür, dass auch Zeitarbeitsunternehmen Verbundausbildungen anbieten dürfen.

Ein fester Arbeitgeber

Wichtig bei solchen Kooperationen ist, dass ein Unternehmen als Arbeitgeber auftritt und die organisatorischen Fäden in der Hand hält, beispielsweise das Zeitarbeitsunternehmen. Dieses ist finanziell und rechtlich für den Auszubildenden verantwortlich. Außerdem muss es dafür sorgen, dass alle relevanten Inhalte der Ausbildung vermittelt werden. Wenn das Unternehmen alleine also nicht alle Ausbildungsinhalte vermitteln kann, dann kann der Auszubildende diese Praxiserfahrung in anderen Firmen sammeln. (ML)

Das BIBB hat einen Leitfaden zu Verbundausbildungen zusammengestellt, dieser steht im Anhang zum Download bereit. Ein Praxisbeispiel aus den Reihen des iGZ gibt es hier.