Verbotsantrag zur Zeitarbeit abgelehnt

Wie schon iGZ-Geschäftsführer RA Dr. Martin Dreyer unlängst beim iGZ-Landeskongress NRW in Köln ganz richtig anmerkte, hat das Bundesverfassungsgericht die Arbeitnehmerüberlassung am 4. April 1967 legalisiert und den § 37 Abs. 3 AVAVG (Verbot der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung) aufgehoben. Die Ausdehnung des Arbeitsvermittlungsmonopols auf Arbeitnehmerüberlassungsverträge durch § 37 AVAVG sei laut Gericht mit dem Grundrecht der freien Berufswahl gemäß Artikel 12 GG nicht vereinbar.

Parteien lehnten Antrag ab

Das haben die anderen Parteien in Bremen offenbar gewusst: Neben SPD und Grünen stimmte auch die CDU dagegen. Rund 13.500 Beschäftigte (fünf Prozent) in Bremen sind derzeit als Zeitarbeitnehmer im Einsatz. Laut Partei DIE LINKE sei die Zeitarbeit „ein Fehlinstrument, das abgeschafft werden muss“. Der erhoffte Effekt sei ausgeblieben, Zeitarbeit kein Jobmotor. (WLI)