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Prof. Peter Schüren bezeichnete das gesetzliche Verbot von Zeitarbeit in der Fleischwirtschaft als "Irrweg" des Bundesarbeiotsministers Hubertus Heil.

Verbot ist "Irrweg" des Bundesarbeitsministers

Als „Irrweg“ bezeichnete jetzt Prof. Peter Schüren das Vorhaben, die Missstände in der Fleischwirtschaft durch das gesetzliche Verbot von Werkverträgen und Zeitarbeit zu beheben. Das sei nur ein Versuch von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, um damit die Ausbeutung von Arbeitnehmern zu beenden, erläuterte der Münsteraner in einem Interview mit dem Radiosender SWR2.

Dies sei jedoch der falsche Ansatz, denn nicht die Vertragsstruktur führe zur Ausbeutung der Mitarbeiter in der Fleischindustrie, sondern die schlechte Bezahlung, eine fehlende Arbeitszeiterfassung und Mietwucher. Die Lohnhöhe, so Prof. Schüren im SWR2-Interview, sei sehr niedrig und müsse eigentlich bei mindestens 12.50 Euro liegen – und das sei auch realisierbar.

Arbeitszeiterfassung

Viel wichtiger sei aber noch, dass jede Arbeitsstunde auch bezahlt werden müsse. Schüren: „Neben der Arbeitszeiterfassung gehört dazu ebenfalls die Umkehr der Beweislast; der Arbeitgeber muss also nachweisen, dass weniger Stunden gearbeitet wurde.“ Meist werde weit mehr als die 25 vertraglich vereinbarten Stunden pro Woche gearbeitet. „Anders als heute müssen die Arbeitnehmer in die Lage versetzt werden, ihre tatsächlichen Lohnansprüche dann auch schnell durchzusetzen“, unterstrich der Arbeitsrechtler. Bei allen Tricksereien gehen es zentral nur darum, dass Arbeitszeit nicht bezahlt werde.

Mietwucher

Zur Unterbringung der Beschäftigten zu weit überhöhten Mietpreisen, erläuterte Schüren, Mietwucher könne schon heute mit strafrechtlichen Mitteln verfolgt werden. „Da werden abgewrackte Häuser zu Fantasiepreisen angeboten“, verwies er auf die aktuelle Situation. Gesetze dagegen gebe es, sie werden aber nicht angewendet. Mietwucher werde durch Ordnungsbehörden nicht belangt – eine Strafverfolgung finde nicht statt, so Schüren. „Ich habe noch nie gehört, dass ein Vermieter deshalb eingesperrt oder auf Bewährung verurteilt wurde.“ Auch juristisch gesehen sei das Vorhaben, Werkverträge und Zeitarbeit in der Fleischindustrie zu verbieten, verfassungs- und europarechtlich ganz schwierig. Es sei vollkommen offen, ob das Gesetz überhaupt so komme. (WLI)