Verbot der Zeitarbeit in der Fleischindustrie entbehrt jeder Grundlage
„Das ist aus unserer Sicht sachlich nicht nachvollziehbar“, kritisiert iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz den am 29. Juli vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz). Neben richtigen und notwendigen Anpassungen im Arbeitsschutz und der Arbeitsstättenverordnung, die die Kontrolldichte erhöhen und Standards bei der Unterbringung festschreiben, sieht der Entwurf auch ein Verbot der Zeitarbeit im Kernbereich der Fleischindustrie vor.
Das Vorhaben sei so ein „ideologischer Ritt unter dem Deckmantel von Corona und den Missständen in der Fleischindustrie“. Die schlichte Gleichsetzung der Vertragsformen „Werkverträge und Zeitarbeit“ ignoriere komplett die völlig unterschiedlichen gesetzlichen Voraussetzungen. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sei vergleichbar mit einem Schutzkonzept für die Beschäftigten – von Tarifverträgen und vergleichbaren Löhnen bis zu umfassenden Aufsichtskontrollen und dem vollen Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte über die Einsätze. Das alles sei bei Werkverträgen so nicht gegeben. „Bitte trennen Sie die Begrifflichkeiten sauber“, mahnt Stolz den Gesetzgeber. „Die fehlende Durchsetzbarkeit der bestehenden Regelungen trifft nicht auf die Zeitarbeitsbranche zu, da dort seit jeher eine Erlaubnispflicht und engmaschige Kontrollen an der Tagesordnung sind.“ Zudem habe sich die Branche im Rahmen der aktuellen Missstände und Verfehlungen nichts vorzuwerfen. Auch in den Gutachten, die das Arbeitsministerium vor der Erstellung des Referentenentwurfs in Auftrag gegeben hatte, werde betont, dass Zeitarbeitnehmer derzeit nur selten in dieser Branche eingesetzt werden und die aktuellen Skandale keine Zeitarbeitnehmer betreffen. „Daher schießt das Verbot insoweit über die richtigen Gesetzesziele hinaus und steht deshalb auch verfassungs- und europarechtlich auf äußerst wackeligen Beinen.“
"Zeitarbeit war, ist und bleibt aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen auch in der Fleischindustrie ein flexibles Instrument"
Das Verbot der Zeitarbeit wird in dem Gesetzentwurf auch mit der Annahme begründet, dass mit dem Verbot von Werkverträgen eine mögliche Ausweichbewegung auf die Zeitarbeitsbranche verhindert werden soll. Für diese Behauptung gibt es aber keinerlei empirischen Belege. Vielmehr ist eine trennscharfe Einsatzlogik beider Vertragsformen festzustellen. Zeitarbeit war, ist und bleibt aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen auch in der Fleischindustrie ein flexibles Instrument zur Abdeckung von Auftragsspitzen oder zur Überbrückung von saisonalen personellen Engpässen. Mit dieser allgemein anerkannten Kernfunktion ist diese Beschäftigungsform nur komplementär und nicht substitutiv zur Stammbelegschaft, weil sie nicht als funktionaler Ersatz dienen kann.
iGZ fordert dringend, das Verbot der Zeitarbeit zu streichen
Der iGZ fordert daher dringend, das Verbot der Zeitarbeit zu streichen. Zusätzlich verweist der Arbeitgeberverband auf das in seiner ausführlichen Stellungnahme an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterbreitete Angebot, durch tarifvertragliche Regelungen hier zu sozialpartnerschaftlich fairen Regelungen zu kommen, die Interessen ausgleicht und Probleme löst. (DS)
Artikel zur Unterscheidung von Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung finden Sie hier.