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Verbesserungen zur Flüchtlingsintegration umsetzen

„Wenn die Regierung tatsächlich das umsetzen sollte, was sie mit ihren Planungen zum Asylgesetz II angekündigt hat, müssten wir uns über zeitliche Beschränkungen bei der Beschäftigung von Flüchtlingen in Zeitarbeit bald keine Gedanken mehr machen“, wagte Stefan Sudmann, Leiter des iGZ-Rechtsreferats, beim iGZ-Mitgliedertreffen in Hannover eine vorsichtige Prognose. Aus seiner Sicht würden Asylverfahren dann wesentlich schneller abgeschlossen werden.

Zwar würden auch Abschiebungen schneller realisiert, doch auf der anderen Seite könnten Flüchtlinge aus Syrien, Eritrea, dem Iran oder dem Irak – die eine hohe Bleibeperspektive aufwiesen – schneller Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Bis es soweit ist, mahnte der Jurist jedoch zur Geduld: „Der Stau von 300.000 unbearbeiteten Asylanträgen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bleibt voraussichtlich noch bis Mitte dieses Jahres bestehen.“

Praktika zur Überbrückung

Das unterstrich auch Carsten Sievers, Bereichsleiter bei der Agentur für Arbeit Hannover. Er wies darauf hin, dass Zeitarbeitsunternehmen Flüchtlingen bis dahin den ersten Zugang zum Arbeitsmarkt über ein Betriebspraktikum ermöglichen können. Dies sei auch ohne Zustimmung der BA möglich, sofern das Mindestlohngesetz keine Anwendung finde.

Kulturelle Werte lernen

Sievers: „Viele Flüchtlinge wissen nicht, was sie auf dem hiesigen Arbeitsmarkt erwartet. Sie wollen studieren, kennen den Wert einer dualen Ausbildung aber gar nicht. Im Rahmen eines Praktikums können sie zunächst kulturelle und soziale Werte wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Sorgfalt unter Beweis stellen. Hier erfahren sie, wie sie langfristig Geld verdienen können, ohne dauerhaft im Helferbereich zu stagnieren.“

Sprachkurse Mangelware

Größtes Handicap bei der Beschäftigung von Flüchtlingen ist für Sievers nach wie vor das geringe Angebot an qualifizierten Sprachkursen. Viele Sprachkurse erstreckten sich über die Dauer von nur sechs Monaten. Sievers: „Mit diesen sprachlichen Grundkenntnissen ausgestattet ist niemand in der Lage eine IHK-Prüfung zu bestehen.“ Seine Forderung lautete daher: „Wir brauchen ein schlüssiges Sprachfördersystem.“

Wenig Neues beim AÜG

Über die weitere Entwicklung bei der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) informierte abschließend Verbandsjurist RA Stefan Sudmann. Nach iGZ-Informationen soll der überarbeitete Entwurf bis Ende Februar vorliegen. „Der Gesetzentwurf dürfte nicht viel Neues enthalten“, mutmaßte Sudmannn. Schon jetzt sei absehbar, dass auch die „Reform der Reform des AÜG“ die Höchstüberlassungsdauer auf 18 Monate beschränke.

Drohende Sanktionen

Bei Überschreitung der Höchstüberlassungsdauer drohten Sanktionen bis hin zur Entziehung der AÜ-Erlaubnis. Außerdem komme es zu einer gesetzlichen Entstehung eines Arbeitsverhältnisses zum Einsatzunternehmen. „Positiv bleibt festzuhalten, dass der Arbeitnehmer ein Widerspruchsrecht hat“, resümierte Sudmann. Zeitarbeitskräfte, die die Vielfalt ihrer unterschiedlichen Arbeitseinsätze schätzten, könnten also in der Branche verbleiben. (BR)