vbw: Werkverträge klar geregelt
vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt: „Werkverträge sind Ausdruck einer arbeitsteiligen Wirtschaft, bei der sich jeder auf das spezialisiert, was er am besten kann. Das stärkt den Industriestandort Bayern und schafft Wohlstand und Arbeitsplätze. Handwerker, Dienstleister und Industrieunternehmen der verschiedenen Branchen erbringen seit jeher Leistungen in dieser Form. Die unternehmerische Entscheidungsfreiheit ‚make or buy‘ darf nicht eingeschränkt werden.“
Werkverträge klar geregelt
Die vbw analysiert in dem Positionspapier die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen und kommt zu dem Schluss, dass Werkverträge klar geregelt sind. Brossardt: „Der Rechtsrahmen deckt das Thema angemessen und umfassend ab. Scheinwerk- und Dienstverträge, etwa als Ersatz für Zeitarbeit, sind nach geltendem Recht verboten. Die Abgrenzung von Werkverträgen und Zeitarbeit ist eindeutig. Es existieren zudem ausreichend gesetzliche Sanktionen, um Missbrauch zu verhindern. Neue Regelungen sind überflüssig.“
Gegen Scheinwerkverträge
Dabei spricht sich die vbw ausdrücklich gegen diese Scheinwerkverträge aus. „Wir lehnen Scheinwerkverträge ab“, so Brossardt. Zudem macht die vbw in dem Papier deutlich, dass die aktuell in der Diskussion befindlichen Vorschläge zur stärkeren Regulierung von Werkverträgen rechtlich an sehr enge Grenzen stoßen. (WLI)