vbw warnt vor gesetzlichen Regulierungen

Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) und die bayerischen Metall- und Elektroarbeitgeberverbände bayme vbm haben die Bedeutung der Zeitarbeit für die Unternehmen hervorgehoben: „Mit Zeitarbeit können die Unternehmen flexibel bleiben und Auftragsspitzen abfedern“, sagte bayme vbm vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Er warnte die Bundesregierung vor weiteren Regulierungen.

Brossardt widersprach in einer Pressemitteilung den „Mythen“, wonach Zeitarbeit massenhaft eingesetzt und damit Stammpersonal ersetzt werde. „Der Umfang der Zeitarbeit ist sehr begrenzt. Deutschlandweit ist die Zahl der überlassenen Zeitarbeitnehmer von über 880.000 im Jahr 2011 auf 856.000 im Jahr 2014 gesunken, in Bayern von 150.405 im Jahr 2011 auf 141.000. Gleichzeitig ist die Zahl der Beschäftigten in Stammarbeitsverhältnissen deutlich gestiegen. Die Zeitarbeitsquote, also der Anteil der Zeitarbeitnehmer an der Gesamtbeschäftigung, ist daher von über drei Prozent 2011 auf 2,8 Prozent im Jahr 2014 zurückgegangen. Dies zeigt: Zeitarbeit ergänzt das Stammpersonal, ersetzt es aber nicht.“

Sprungbrett in Beschäftigung

Die Verbände betonten, dass Zeitarbeit gleichzeitig ein Sprungbrett in Beschäftigung ist. Fast zwei Drittel der Zeitarbeitskräfte kommen aus der Arbeitslosigkeit und haben in der Zeitarbeit eine Chance, sich zu bewähren. Viele nutzen diese Chance und werden daher von den Entleihbetrieben in ein Stammarbeitsverhältnis übernommen. Eine Umfrage der bayerischen Metall- und Elektroarbeitgeberverbände bayme vbm hat ergeben, dass im ersten Halbjahr 2015 fast jeder zweite bayerische M+E Betrieb, der Zeitarbeiter einsetzt, diese auch in ein Stammarbeitsverhältnis übernommen hat. Insgesamt wurden in diesen Betrieben knapp zwölf Prozent der Zeitarbeitnehmer übernommen.

„Höchstüberlassungsdauer wäre absurd“

Brossardt verwies darauf, dass die Einsatzdauer von Zeitarbeitnehmern in der Regel begrenzt ist: „Rund zwei Drittel der Zeitarbeitnehmer werden in der bayerischen M+E Industrie bis zu maximal einem Jahr eingesetzt.“ Der Hauptgeschäftsführer warnte vor einer Beschränkung der Überlassungshöchstdauer auf 18 Monate. „Lange Überlassungszeiten gibt es häufig im hochqualifizierten Bereich, etwa in der Projektarbeit. Es wäre absurd, diese Einsätze vorzeitig beenden zu müssen, weil die Überlassungshöchstdauer des Zeitarbeiters erreicht ist. Bei der Pflege von Angehörigen sind vom Gesetz Familienpflegezeiten von bis zu 24 Monaten vorgesehen. Bei Mitarbeitern, die einen Angehörigen pflegen, greifen Arbeitgeber als Überbrückung häufig auf Zeitarbeiter zurück. Auch hier passt eine lediglich 18-monatige Überlassungshöchstdauer nicht.“ Ebenso lehnt Brossardt ein gesetzlich vorgeschriebenes „Equal Pay“ nach neun Monaten ab. „Es bestehen Tarifverträge für die Zeitarbeitsbranche. In diese darf der Gesetzgeber nicht eingreifen.“