vbw: Beschäftigungsverbot für Drittstaatler in der Zeitarbeit streichen
Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (vbw) hat anlässlich der Vorstellung des Gesetzentwurfs für ein Fachkräfte-Einwanderungsgesetz im Bundeskabinett gefordert, das Beschäftigungsverbot in der Zeitarbeit zu streichen: Gerade für kleine und mittlere Unternehmen sei die Rekrutierung im Ausland ohne Unterstützung nur schwer zu organisieren, nannte die Vereinigung ihre Begründung dazu. Die vbw habe zudem Leitlinien zur Arbeits- und Fachkräfteeinwanderung entwickelt.
Arbeitsplatzorientierte Zuwanderung
Zentraler Punkt sei die arbeitsplatzorientierte Zuwanderung: „Die Zuwanderung muss sich vor allem am Bedarf des Arbeitsmarkts orientieren. Das Vorliegen eines Arbeits- oder Ausbildungsvertrags muss weiterhin die Grundvoraussetzung für die gezielte Zuwanderung sein“, erläuterte vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Auch die Zuwanderung von an- und ungelernten Arbeitskräften müsse in einem größeren Umfang als bislang möglich sein.
Zentraler Baustein zur Fachkräftesicherung
Neben der Aktivierung des inländischen Arbeitskräfte- und Fachkräftepotenzials sei die Zuwanderung ein zentraler Baustein zur Fachkräftesicherung, reagierte die vbw auf den Gesetzentwurf. „Der Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials infolge des sukzessiven Renteneintritts der Baby-Boomer-Generation ist ein Wachstums- und Wohlstandshemmnis. Allein durch eine Aktivierung aller inländischen Potenziale werden wir den Fachkräftebedarf nicht decken können. Daher brauchen wir auch die gezielte Anwerbung von Personal aus dem Ausland“, betonte Brossardt.
Erleichterungen bei Anerkennungsverfahren
Das Gesetz stelle nun eine neue Optionen zur Zuwanderung dar und sehe vor allem bei den Anerkennungsverfahren Erleichterungen vor. „Die Regelungen zur `Blauen Karte EU´, die Möglichkeit der Einreise aufgrund von Berufserfahrung im nicht-reglementierten Bereich sowie Anpassungen bei der Westbalkanregelung können dazu beitragen, mehr Arbeits- und Fachkräfte aus Drittstaaten zu gewinnen“, unterstrich Brossardt.
Verbotsaufhebung von Zeitarbeit
Nachbesserungsbedarf bestehe neben der Verbotsaufhebung von Zeitarbeit auch bei der Beschleunigung der Verwaltungsverfahren: „Hierzu sind in den Entwürfen keine wesentlichen Verbesserungen vorgesehen. Es besteht die Gefahr, dass bürokratische Hürden eine effiziente Nutzung der neuen Optionen verhindern. Ohne echten Fortschritt in diesem Bereich wird eine Weiterentwicklung des Rechtsrahmens wenig Wirkung entfalten“, erklärte der vbw-Hauptgeschäftsführer.
Staatlich anerkannte Ausbildungen
Ebenfalls problematisch sei die geplante Zuwanderungsoptionen, eine mindestens zweijährige staatlich anerkannte Berufsausbildung aus dem Ausland vorlegen zu müssen. „Es ist unklar, in welchen Ländern und für welche Berufe es solche staatlich anerkannten Ausbildungen gibt. Hier sollte auf die staatliche Anerkennung verzichtet werden und der Fokus stärker auf das Vorliegen einer strukturierten Berufsausbildung sowie das Ermessen des Arbeitgebers gelegt werden“, forderte Brossardt.