VBG wechselt zur gestreckten Vorschusserhebung

Die gesetzliche Unfallversicherung VBG geht neue Wege in Sachen Beitragszahlung – und die gelten auch für die Zeitarbeitsbranche: Gewechselt wird nun vom bisherigen System zur gestreckten Vorschusserhebung der Beiträge. Der Vorteil für Mitgliedsunternehmen mit einem Beitrag ab 5.000 Euro pro Jahr: Die bisher in einem Betrag fällige Beitragszahlung verteilt sich ab 2022, so die VBG in ihrer Pressemitteilung dazu, auf vier Abschlagszahlungen. Für kleinere Unternehmen ändert sich nichts.

Der VBG-Vorstand hat in seiner Sitzung im Mai 2021 über das detaillierte Konzept und die Termine entschieden. Statt der Erhebung des Beitrags in einer Summe erfolgen die Zahlungen der Mitgliedsunternehmen mit einem höheren Beitrag zukünftig gleichmäßiger verteilt über das Jahr. „Mit der Umstellung auf die gestreckte Vorschusserhebung entsprechen wir einem Anliegen der Unternehmen mit einer hohen Beitragsbelastung“, erläutert Angelika Hölscher, Vorsitzende der VBG-Geschäftsführung, die Intention der Änderung.

Gängiges Verfahren

Die Erhebung von gestreckten Beitragsvorschüssen sei ein gängiges Verfahren, das fast alle Berufsgenossenschaften im Sinne ihrer Kunden bereits durchführen. „Es wird keine Mehr- oder Doppelbelastung der Unternehmen wegen der Umstellung auf das neue Beitragsverfahren geben“, betont Carsten Rogge-Strang, alternierender Vorsitzender des Finanzausschusses des Vorstands und Arbeitgebervertreter.

Vier Abschlagszahlungen

Für Mitgliedsunternehmen mit einer Beitragssumme ab 5.000 Euro im Jahr gilt künftig: Die bisher im Mai in einem Betrag fällige Beitragszahlung verteilt sich jetzt laut VBG auf vier Abschlagszahlungen. Diese werden jeweils zum 15. der Monate Februar, Mai, August und November des Beitragsjahres fällig. Der endgültige Beitragsbescheid im nachfolgenden Jahr berücksichtige die gezahlten Abschlagsbeträge (Verrechnung von Differenzbeträgen). Die VBG wird die betreffenden Unternehmen im Juni 2021 gesondert informieren. Für Unternehmen mit einem geringeren Beitrag ändere sich nichts: Die VBG erhebt den Vorschuss in einer Summe. Dieser wird zum 15. Mai eines Jahres fällig.

Arbeitssicherheit und Vorbeugung

Die VBG, als wesentlicher Teil der sozialen Sicherung, finanziert mit dem Beitrag ihrer Mitgliedsunternehmen die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung: Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Rehabilitation und Entschädigung. Die VBG erwirtschaftet keine Gewinne. Weitere Infos dazu gibt´s auf der VBG-Internetseite. (WLI)