VBG-Umlage sinkt zum vierten Mal in Folge
Der VBG-Vorstand hat entschieden, dass der Beitragsfuß der Umlage für Pflicht- und freiwillig Versicherte gegenüber dem Vorjahr auf 3,90 Euro (2015: 4 Euro) sinkt. Der Beitragsfuß konnte damit zum vierten Mal in Folge seit 2014 gesenkt werden.
Gründe dafür sind laut VBG-Pressemitteilung die vorausschauende Finanzplanung der VBG und die gute Wirtschaftslage in den Mitgliedsunternehmen. Für zahlreiche Kleinunternehmen gilt der Mindestbeitrag. Die VBG-Vertreterversammlung, das höchste Selbstverwaltungsgremium der VBG, hat den Mindestbeitrag 2016 auf 48 Euro (2015: 48 Euro) festgelegt. Er bleibt damit unverändert gegenüber dem Vorjahr.
Finanzierung
Die VBG finanziert durch den Beitrag der Mitgliedsunternehmen die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung: Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Rehabilitation und Entschädigung. Die Kunden der VBG zahlen jedoch nur so viel wie nötig. Nach Ende eines Kalenderjahres legt die VBG die Aufwendungen auf alle Beitragspflichtigen um. Der Beitrag wird nach der gemeldeten Entgeltsumme, nach der Gefahrklasse des Unternehmens und dem Beitragsfuß berechnet. Der Beitrag für die freiwillige Versicherung im Ehrenamt beträgt für 2016 und 2017 je Versicherungsverhältnis 3,20 Euro.
Lastenverteilung
Der Beitragsfuß zur Lastenverteilung nach Entgelten beträgt 2,1649 Euro je 1.000 Euro Entgeltsumme, wobei für die Lastenverteilung nach Entgelten 2016 ein Freibetrag von 209.500 Euro Arbeitsentgelt gilt. Der Beitragsfuß zur Lastenverteilung nach Neurenten liegt bei 0,3374 Euro je 1.000 Beitragseinheiten. Ein Freibetrag zur Lastenverteilung nach Neurenten ist nicht vorgesehen.
Informationen im Internet
Die VBG-Mitgliedsunternehmen erhalten in den nächsten Tagen ihre Beitragsrechnungen 2016 per Post. Fragen und Antworten zum VBG-Beitrag finden sich auf der VBG-Webseite. (WLI)