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Martin Gehrke

VBG reagiert auf wirtschaftliche Herausforderungen

Die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) reagiert auf die wirtschaftlichen Herausforderungen, die sich aus der Coronakrise ergeben, und bietet ohne Antrag allen Unternehmen eine Ratenzahlung für die Hälfte der nun fällig werdenden Beiträge für 2019 an. So sehen die Beitragsbescheide, die dieser Tage versendet werden, vor, dass die Hälfte der Beiträge zum Stichtag 15. Mai zu entrichten sind.

Der Rest kann in Raten zu jeweils 10 Prozent zu den Stichtagen 15. Juni, 15. Juli, 15. August, 15. September und 15. Oktober entrichtet werden. Darüber hinaus bestehen individuelle Stundungs- und Ratenzahlungsmöglichkeiten, „wenn ein Unternehmer aufgrund ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse, die nicht von ihm zu vertreten sind, vorübergehend in Zahlungsschwierigkeiten gelangt oder er im Fall der sofortigen Einziehung in diese geraten würde“. In diesem Fall muss ein Ratenplan aufgestellt werden, der eine Tilgung bis zum 15. Dezember 2020 vorsieht. (MS)