VBG-Prämie jetzt sichern

Die Uhr tickt – wer sich jetzt noch die VBG-Prämie für 2019 sichern möchte, sollte als Zeitarbeitsunternehmen möglichst bald aktiv werden. Der direkte Weg dahin führt über „Arbeitsschutz mit System“ (AMS).

Es handelt sich um eine Begutachtung, die ein Arbeitsschutzmanagementsystem bescheinigt. Sie wird von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) angeboten, begutachtet und bescheinigt. Für den Einstieg in AMS ist jetzt ein guter Moment, denn der Prozess bis zur Bescheinigung von AMS dauert im Schnitt - je nach Stand des Arbeitsschutzes im Unternehmen – etwa ein Jahr. Wenn AMS im Jahr 2019 erfolgreich bescheinigt wird, kann die Prämie bis zum 11. Februar 2020 beantragt werden.

Besserer Arbeitsschutz

Für einen guten Arbeitsschutz gibt es viele Argumente: Ein verbesserter Arbeitsschutz führt zu weniger Arbeitsunfällen. Ein guter Arbeitsschutz verbessert die Attraktivität des Unternehmens. Weniger Arbeitsunfälle führen zu weniger Beiträgen für die gesetzliche Unfallversicherung. Die VBG unterstützt eine erfolgreiche AMS-Bescheinigung und die erfolgreichen jährlichen Wirksamkeitsbegutachtungen mit jeweils mindestens 4.000 Euro plus einem anteiligen Betrag gemessen an der Lohnsumme pro Jahr.

iGZ unterstützt Mitglieder

Der iGZ unterstützt seine Mitglieder auf dem Weg zum AMS. Der Verband bietet ein Kontaktnetz mit Fachkräften für Arbeitssicherheit an, die gerne bei dem Weg zum AMS unterstützen. Der iGZ hält zudem Unterlagen für die Fachleute bereit, mit denen der Weg zum AMS effizient beschritten werden kann. (WLI)

Eigens für das AMS-Verfahren hat der iGZ viele Informationen dazu und zu dem Prämienverfahren auf der Internetseite „Arbeitsschutz mit System“ zusammengefasst. Gerne können die Mitglieder den iGZ auch telefonisch kontaktieren, wenn Fragen zu AMS oder zum Prämienverfahren bestehen.