VBG-Prämie: iGZ votiert für Stundung in Krisenzeit

Mit der Fälligkeit der Beiträge für die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) rollt im Mai die nächste Belastungswelle auf die Zeitarbeitsbranche zu. Doch es existiert eine Alternative: „Wenn ein Unternehmer aufgrund ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse, die nicht von ihm zu vertreten sind, vorübergehend in Zahlungsschwierigkeiten gelangt oder er im Fall der sofortigen Einziehung in diese geraten würde, kann eine Ratenvereinbarung getroffen werden“, heißt es bei der VBG.

In der Wirtschaftskrise 2010 griff diese Bestimmung und sorgte damit in Zeiten der Not für eine große finanzielle Entlastung der Zeitarbeitsunternehmen. Mit Blick auf die Auswirkungen der Coronakrise, die stagnierende Konjunktur und die Folgen der AÜG-Reform richteten jetzt Martin Gehrke, im iGZ-Bundesvorstand VBG-Experte und Mitautor der Beitragsprämie, und Dr. Martin Dreyer, stellvertretender iGZ-Hauptgeschäftsführer, ein Schreiben an die VBG.

"Existenzbedrohende Situation"

„Die Unternehmen befinden sich in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen und finanziellen Situation. Wir appellieren an die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, alle Optionen zu prüfen, in dieser Situation Beitragslasten abzusenken und Stundungen großzügig zu gewähren“, heißt es in dem Schreiben. Es gehe vor allem um die Beitragshöhe und die unbürokratische Stundung des VBG-Beitrages. (WLI)

Informationen dazu von der VBG gibt es hier.