VBG-Prämie: Abgabe bis 11. Februar
Damit sollen vor allem Zeitarbeitsunternehmen, die in unfallverhütende und gesundheitserhaltende Maßnahmen investiert haben, honoriert werden.
Optimierung
Das VBG-Prämienverfahren beruht maßgeblich auf dem Engagement des stellvertretenden iGZ-Bundesvorsitzenden Martin Gehrke, der sich bereits seit der Gründung des iGZ sowohl für die Optimierung der Versicherungsvorgänge als auch für eine gerechtere Prämierung der Zeitarbeitsunternehmen bei der gesetzlichen Unfallversicherung einsetzt. „Ziel“, so Gehrke, „ist es, mit Hilfe dieses Prämienverfahrens einen finanziellen Anreiz für verstärkte Investitionen der Zeitarbeitsunternehmen in den Arbeitsschutz zu setzen.“
Prämienkatalog
Konkret werden dabei im „Prämienkatalog Zeitarbeit“ unter anderem folgende Maßnahmen genannt: Gehörschutzotoplastiken und Korrektionsschutzbrillen, bei kostenfreier Bereitstellung für den Mitarbeiter: 40 Prozent Zuschuss der VBG zu den Anschaffungskosten; Wiederholungs-/Wirksamkeitsbegutachtung AMS (oder gleichwertiges System) der VBG: 4.000 € Prämie; Sprachförderung im Bereich Arbeitsschutz: 40 Prozent Zuschuss zu den Investitionskosten.
Vereinfachtes Verfahren
„Ein zusätzlicher wichtiger Punkt dabei ist die wesentliche Vereinfachung des Verfahrens. Damit werden bürokratische Hürden weiter abgebaut“, verweist der stellvertretende Bundesvorsitzende auf das vereinfachte Procedere bei der Prämienvergabe: „Zeitarbeitsunternehmen müssen einen Antrag auf die Prämie stellen. Dann schicken sie den Nachweis für die Präventionsmaßnahmen bis zum 11. Februar 2016 zur VBG – und fertig“, erläutert Gehrke den Ablauf. (WLI)