VBG erläutert Auswahl der Fördermaßnahmen

Individuelle Otoplastiken und/oder Korrektionsschutzbrillen, eine AMS-Wiederholungsbegutachtung sowie Sprachförderungen im Bereich Arbeitsschutz werden im Rahmen des neuen Prämienverfahrens ab dem 1. August finanziell von der VBG gefördert. Warum gerade diese Maßnahmen für die Zeitarbeitsbranche ausgewählt wurden, erläutert die VBG im jetzt veröffentlichten Prämienkatalog.

Otoplastiken und Korrektionsschutzbrillen werden individuell für den Mitarbeiter angefertigt und bieten daher einen hohe Tragekomfort und optimale Sicherheit. Allerdings seien sie recht teuer, wodurch die Anschaffung gerade bei kurzfristigen Einsätzen eine hohe Investition sei, räumt die VBG ein. Um die Attraktivität des individualisierten Gehör- bzw. Augenschutzes zu erhöhen, übernimmt die VBG 40 Prozent des Kaufpreises.

AMS-Wiederholungsbegutachtung

Das Siegel „Arbeitsschutz mit System – AMS“ habe sich als wirksames Instrument zur Umsetzung von Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten herausgestellt, schreibt die VBG. Eine Wiederholung der Begutachtung kann nach drei Jahren durchgeführt werden. Auf diese Weise könne geprüft werden, ob das Unternehmen das hohe Arbeitsschutzniveau auch über einen längeren Zeitraum aufrechterhalten kann. Um die Attraktivität der Wiederholungsbegutachtung zu erhöhen, belohnt die VBG diese mit 4.000 Euro.

Sprachkurse

In der Zeitarbeit sind viele Menschen beschäftigt, deren Deutschkenntnisse nicht für eine sichere Verständigung ausreichen. Gerade im Bereich Arbeitssicherheit können Missverständnisse aber weitreichende Folgen haben. Außerdem seien gute Sprachkenntnisse der „Schlüssel zur Integration in das betriebliche Umfeld“, urteilt die VBG. Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Kurse wie „Deutsch als Fremdsprache mit Inhalten bezogen auf die Arbeitswelt oder Sicherheit im Betrieb“ oder auch Kurse zur non-verbalen Sprachförderung bezahlen, können sich daher 40 Prozent der Kosten zurückerstatten lassen. (ML)

Weitere Informationen zum neuen VBG-Prämienverfahren gibt es auf der Internetseite der VBG. Für Rückfragen steht eine eigens dafür eingerichtete Rufnummer zur Verfügung (Tel.: 040 5146-7778). Der Prämienkatalog steht im Anhang zum Download.