VBG beschließt neues Zeitarbeits-Prämienverfahren

Zukünftig werden tatsächlich durchgeführte Präventionsmaßnahmen, die der Vorbeugung von Unfällen am Arbeitsplatz dienen, gefördert. Die VBG-Vertreterversammlung hat jetzt ein neues Prämiensystem für die Zeitarbeitsbranche beschlossen.

Konkret werden dabei im „Prämienkatalog Zeitarbeit“ folgende Maßnahmen genannt:

  • Gehörschutzotoplastiken und Korrektionsschutzbrillen, bei kostenfreier Bereitstellung für den Mitarbeiter: 40 Prozent Zuschuss der VBG zu den Anschaffungskosten;
  • Wiederholungs-/Wirksamkeitsbegutachtung AMS (oder gleichwertiges System) der VBG: 4.000 € Prämie;
  • Sprachförderung im Bereich Arbeitsschutz: 40 Prozent Zuschuss zu den Investitionskosten.

Optimierung

Das Prämienverfahren beruht maßgeblich auf dem Engagement des stellvertretenden iGZ-Bundesvorsitzenden Martin Gehrke, der sich bereits seit der Gründung des iGZ sowohl für die Optimierung der Versicherungsvorgänge als auch für eine gerechtere Prämierung der Zeitarbeitsunternehmen bei der gesetzlichen Unfallversicherung einsetzt.

Investitionen

Das „neue“ Prämienverfahren gilt für jene Zeitarbeitsunternehmen, die in vorbeugende Maßnahmen investieren. „Ziel“, so Gehrke, „ist es, mit Hilfe dieses Prämienverfahrens einen finanziellen Anreiz für verstärkte Investitionen der Zeitarbeitsunternehmen in den Arbeitsschutz zu setzen“. Das neue Verfahren wird am 1. August 2015 in Kraft treten, so dass die ersten Prämien bis sechs Wochen nach Ablauf des Prämienjahres 2015 beantragt werden können. Die Erstattung erfolgt 2016.

Vereinfachtes Verfahren

„Ein zusätzlicher wichtiger Punkt dabei ist die wesentliche Vereinfachung des Verfahrens. Damit werden bürokratische Hürden weiter abgebaut“, verweist der stellvertretende Bundesvorsitzende auf das vereinfachte Procedere bei der Prämienvergabe: „Zeitarbeitsunternehmen müssen einen Antrag auf die Prämie stellen. Dann schicken sie den Nachweis für die Präventionsmaßnahmen zur VBG – und fertig“, erläutert Gehrke den geplanten Ablauf. (WLI)