VBG-Bescheinigung kommt automatisch

„Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird ab sofort automatisch verschickt, wenn die VBG-Rechnung pünktlich bis 15. Mai bezahlt wird.“ Mit dieser frohen Kunde überraschte der stellvertretende iGZ-Bundesvorsitzende Martin Gehrke die Mitglieder des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) während ihrer Versammlung in Berlin im Vorfeld des iGZ-Bundeskongresses.

Damit falle eine weitere bürokratische Hürde, die für die Zeitarbeitsbranche bislang stets einen zusätzlichen Aufwand bedeutet habe, begrüßte er den Schritt der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG).

Angehörig

In der Bescheinigung heißt es, „als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bescheinigen wir Ihnen: Ihr Unternehmen gehört unserer Berufsgenossenschaft an“. Bestätigt wird damit die jeweils jährlich am 15. Mai fällig gewordene Bezahlung des Beitrags für das vergangene Jahr an die VBG.

Prämienverfahren

Seit seiner Gründung setzt sich der iGZ sowohl für die Optimierung der Versicherungsvorgänge als auch für eine gerechtere Prämierung der Zeitarbeitsunternehmen bei der gesetzlichen Unfallversicherung ein – mit großem Erfolg: Auf Initiative des stellvertretenden Bundesvorsitzenden hin wurde ein Prämiensystem für die Zeitarbeitsbranche eingeführt, das eine wesentlich gerechtere Berechnung erlaubt.

Neuauflage

Noch in diesem Jahr soll es eine Neuauflage des erstmals 2010 eingeführten Prämienverfahrens für jene Zeitarbeitsunternehmen geben, die in vorbeugende Maßnahmen investieren. "Ziel", so Gehrke, "ist es, mit Hilfe dieses Prämienverfahrens einen finanziellen Anreiz für verstärkte Investitionen der Zeitarbeitsunternehmen in den Arbeitsschutz zu setzen". Das neue Verfahren soll im Juli von der Vertreterversammlung der VBG verabschiedet werden und noch 2015 in Kraft treten. Weiterer wichtiger Punkt sei eine wesentliche Vereinfachung des Verfahrens. Auch in diesem Punkt gelte es, die bürokratischen Hürden abzubauen.

Zusammenarbeit

Die  Zusammenarbeit ist mittlerweile vielschichtig – gemeinsam mit der VBG wurden beispielsweise zwei Leitfäden, für die „Gestaltung der Arbeitsorganisation in der Zeitarbeit“ und – für Kundenunternehmen – die Broschüre „Zeitarbeit nutzen“ erstellt. Fest etabliert haben sich auch die VBG-Seminarreihen zur Zeitarbeit. Neben den Seminaren für Personalentscheidungsträger werden auch, auf Initiative des iGZ, PDK-Seminare zur Arbeitssicherheit angeboten, die den Inhalten der Leitfäden angepasst sind. Gehrke: „Diese Seminare werden angeboten, seitdem das Bundesinstitut für Berufsbildung das Thema in den Rahmenlehrplan aufgenommen hat. Das ist ein weiterer schöner Erfolg unserer Arbeit in den vergangenen 15 Jahren.“ (WLI)