VBG-Beitragssatz steigt durchschnittlich um 12 Prozent
Ausmaß und Dauer der Wirtschaftskrise sind noch nicht abzuschätzen. Weitere finanzielle Belastungen für die VBG ergeben sich aus gesetzlichen Änderungen. Der Vorstand hat deshalb entschieden: Der Beitragssatz der Umlage für Pflicht- und freiwillig Versicherte liegt bei 4,80 Euro (Vorjahr: 4,30 Euro). Der Beitrag für einen Anteil an den Rentenaltlasten aus dem Beitrittsgebiet bleibt in etwa gleich bei 0,24 Euro je 1000 Euro Entgeltsumme (2008: 0,23 Euro). Die freiwillige Unfallversicherung für gewählte Ehrenamtsträger bleibt mit 2,73 Euro je Versichertem stabil. Die Beiträge für die Mitgliedsunternehmen der zum 01.01.2010 mit der VBG fusionierten Berufsgenossenschaft der Straßen-, U-Bahnen und Eisenbahnen wurden für 2009 gesondert festgelegt.
Lastenverteilung
Der Beitragsbescheid der VBG enthält neben dem reinen BG-Beitrag einen gesetzlich vorgegebenen Lastenausgleich und neuerdings eine Lastenverteilung zwischen den derzeit noch 13 Berufsgenossenschaften. Durch das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG), das im November 2008 in Kraft getreten ist, wird der Lastenausgleich innerhalb von sechs Jahren stufenweise durch ein neues System der Lastenverteilung ersetzt. Die VBG und ihre Mitgliedsunternehmen werden hierdurch stärker belastet. Die VBG hat sich dafür eingesetzt, dass die nicht zu verhindernde Anpassung in einem angemessenen Zeitraum stattfindet.
Ausnahme
Gemeinnützige Organisationen sind von der Lastenverteilung ausgenommen. Die Belastung der VBG steigt für Lastenausgleich und Lastenverteilung gegenüber 2008 (Umlagevolumen VBG, ohne den Fusionspartner BG Glas-Keramik: 152,14 Mio. Euro) um ca. 39 Prozent auf 211,43 Mio. Euro.
Beitragsrechnungen per Post
Die Mitgliedsunternehmen der VBG erhalten in den nächsten Tagen ihre Beitragsrechnungen für 2009 per Post. Ausführliche Informationen zu den einzelnen Bestandteilen des Beitragsbescheides stehen auf der VBG-Website zur Verfügung.