VBG-Beitragsfuß gesunken

Der VBG-Vorstand hat entschieden: Der Beitragsfuß der Umlage für Pflicht- und freiwillig Versicherte sinkt gegenüber dem Vorjahr auf 4,30 Euro (2013: 4,50 Euro). Für zahlreiche Kleinunternehmen gilt der Mindestbeitrag.

Die VBG-Vertreterversammlung, das höchste Selbstverwaltungsgremium der VBG, hat den Mindestbeitrag 2014 auf 48 Euro festgelegt. Er bleibt damit unverändert gegenüber dem Vorjahr.

Musterrechnung

Der stellvertretende iGZ-Bundesvorsitzender Martin Gehrke, für den Zeitarbeitgeberverband in der Vertreterversammlung der VBG, hat wie gewohnt exklusiv für iGZ-Mitglieder eine Musterrechnung zur Ermittlung des VBG-Beitrags erstellt. Die Rechnung kann im internen Teil unter Mitgliederinfos 2015 heruntergeladen werden.

Belastung sinkt

Die Beitragsbelastung sinkt bei gleicher Lohnsumme für das Beitragsjahr 2014 deutlich, weil der Lastenausgleich innerhalb der gewerblichen Berufsgenossenschaften zum 1. April 2014 ebenso wegfällt wie die DDR-Rentenaltlast zum gleichen Zeitpunkt. Außerdem wird der Beitragsfuß von 4,5 auf 4,3 abgesenkt. Die Daten sind offiziell beschlossen worden. Den Beitragsbescheid erhalten die Zeitarbeitsunternehmen Ende April 2015. Der VBG-Beitrag für 2014 ist dann zahlbar bis zum 15. Mai 2015. (WLI)