VBG-Beitragsfuß gesunken
Für über eine Million VBG-Mitgliedsunternehmen sinkt der Beitragsfuß 2015 deutlich gegenüber dem Vorjahr. Der VBG-Vorstand hat entschieden: Der Beitragsfuß der Umlage für Pflicht- und freiwillig Versicherte sinkt gegenüber dem Vorjahr auf 4,00 Euro (2014: 4,30 Euro).
Laut VBG-Pressemitteilung gilt für zahlreiche Kleinunternehmen der Mindestbeitrag. Die VBG-Vertreterversammlung, das höchste Selbstverwaltungsgremium der VBG, hat den Mindestbeitrag 2015 auf 48 Euro (2014: 48 Euro) festgelegt. Er bleibt damit unverändert gegenüber dem Vorjahr.
Versicherung im Ehrenamt
Der Beitrag für die freiwillige Versicherung im Ehrenamt beträgt für 2015 je Versicherungsverhältnis 3,00 Euro. 2016 wird der Jahresbeitrag auf 3,20 Euro steigen.
Lastenverteilung
Der Beitragsfuß zur Lastenverteilung nach Entgelten beträgt 2,2216 Euro je 1.000 Euro Entgeltsumme, wobei für die Lastenverteilung nach Entgelten 2015 ein Freibetrag von 204.500 Euro Arbeitsentgelt gilt. Der Beitragsfuß zur Lastenverteilung nach Neurenten liegt bei 0,3463 Euro je 1.000 Beitragseinheiten. Ein Freibetrag zur Lastenverteilung nach Neurenten ist nicht vorgesehen.
Beitragsrechnungen
Die VBG-Mitgliedsunternehmen erhalten in den nächsten Tagen ihre Beitragsrechnungen 2015 per Post. Ausführliche Informationen stehen auf der VBG-Website www.vbg.de zur Verfügung.
Musterrechnung
Exklusiv für seine Mitgliedsunternehmen stellt der iGZ eine Musterrechnung im internen Teil der iGZ-Homepage zur Verfügung. Die Musterrechnung ermöglicht es den iGz-Mitgliedern, ihren VBG-Beitrag schon vorab zu errechnen. Der VBG-Beitrag für 2015 ist dann zahlbar bis zum 15. Mai 2016. Die Muster-Beitragsberechnung nur für die Unternehmen gilt, deren Mitarbeiter bei der VBG versichert sind. (WLI)