VBG-Beitragsfuß erhöht

Wie von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) und dem iGZ (iGZ-Mitgliederinfo 54/2019) bereits angekündigt, hat sich der Beitragsfuß jetzt auf 4,60 Euro erhöht. Wie gewohnt stellt der iGZ seinen Mitgliedern eine Excel-Tabelle zur Berechnung des VBG-Beitrags für 2019 zur Verfügung.

Die Tabelle steht den iGZ-Mitgliedsunternehmen unter diesem Artikel zur Verfügung, nachdem sie sich auf der Homepage oben rechts eingeloggt haben - erst dann wird die Datei sichtbar.

Schwierige Lage

Der Beitragsbescheid trifft die Zeitarbeitsbranche in einer außerordentlich schwierigen wirtschaftlichen Lage. Das zuständige iGZ-Bundesvorstandsmitglied, Martin Gehrke, hat auf diese Situation in mehreren Gesprächen mit der VBG ausdrücklich hingewiesen. Die VBG hat angekündigt, Zahlungserleichterungen zu gewähren. Voraussichtlich in der nächsten Woche liegen dazu weitere Informationen vor, über die der iGZ sofort informieren wird.

Lastenausgleich

Beim Lastenausgleich ergeben sich geringfügige Änderungen. Die Daten zur Ermittlung der Beiträge sind offiziell beschlossen worden. Den Beitragsbescheid erhalten die Unternehmen im April 2020. Die beigefügte Musterrechnung ermöglicht es den iGZ-Mitgliedern, ihren VBG-Beitrag schon vorab zu errechnen. Die beigefügte Beitragsberechnung gilt aber nur für Unternehmen, deren Mitarbeiter bei der VBG versichert sind.

Beitragsstundung

Angesichts der Coronakrise hat die VBG bereits gemeldet, im Falle der Stundung der VBG-Beiträge auf Stundungszinsen zu verzichten. Vorab hatten Martin Gehrke und Dr. Martin Dreyer, stellvertretender iGZ-Hauptgeschäftsführer, ein Schreiben an die VBG mit eben diesem Ziel, die Beitragslasten abzusenken, gerichtet. Wer betroffen sei, so die VBG, könne einen begründeten Antrag an die VBG senden, die folgende Angaben beinhalten solle: eine kurze Beschreibung, inwieweit das Unternehmen durch die Pandemie-Lage betroffen ist, die Bestätigung, dass der fällige Beitrag wegen vorübergehender Zahlungsschwierigkeiten nicht in einer Summe gezahlt werden könne und ein Ratenplan, der die Schlussrate spätestens am 15.12.2020 vorsieht. In diesem Zusammenhang hat die VBG die bürokratischen Hürden für die Beantragung von Ratenzahlungen und Stundungen zugleich abgesenkt. (WLI)

07.06.2022

VBG-Beitragberechnung 2019