VBG-Beitrag sinkt
Der VBG-Vorstand hat entschieden: Der Beitragssatz der Umlage für Pflicht- und freiwillig Versicherte sinkt gegenüber dem Vorjahr auf 4,50 Euro (2012: 4,80 Euro). Die Änderung gesetzlicher Rahmenbedingungen hat den Vorstand in die Lage versetzt, den Beitrag zu senken. Erfreulich für die zahlreichen Kleinunternehmen: Der Mindestbeitrag sinkt ebenfalls auf 48 Euro (2012: 50 Euro). Der Beitragssatz für die freiwillige Versicherung im Ehrenamt beträgt auch für 2014 je Versicherungsverhältnis 2,73 Euro.
Lastenverteilung
Der Lastenausgleich wird bis 2014 stufenweise durch ein System der Lastenverteilung ersetzt. Das Umlagevolumen der VBG liegt insgesamt bei 375,4 Mio. Euro (2012: 326,6 Mio. Euro). Der Beitragssatz zum Lastenausgleich beträgt 0,1000 Euro je 1.000 Euro Entgeltsumme. Der Beitragssatz zur Lastenverteilung nach Entgelten beträgt 2,1685 Euro je 1.000 Euro Entgeltsumme. Der Beitragssatz zur Lastenverteilung nach Neurenten liegt bei 0,3422 Euro je 1.000 Beitragseinheiten. Der Freibetrag zum Lastenausgleich und zur Lastenverteilung nach Entgelten 2013 beträgt 194.500 Euro. Ein Freibetrag zur Lastenverteilung nach Neurenten ist nicht vorgesehen.
Informationen im Internet
Die VBG-Mitgliedsunternehmen erhalten in den nächsten Tagen ihre Beitragsrechnungen für 2013 per Post. Ausführliche Informationen stehen auf der VBG-Website www.vbg.de zur Verfügung.
Exklusiv für seine Mitglieder hat der iGZ eine Berechnungshilfe erstellt und per Email verschickt. Die Mitgliederinfo gibt es auch im internen Bereich.