VBG-Beitrag für 2018 stabil
Der Beitragsfuß der Umlage für Pflicht- und freiwillig Versicherte bleibt bei 3,90 Euro (2017: 3,90 Euro). Die Finanzplanung der VBG hat diese Entscheidung noch einmal ermöglicht. Der iGZ stellt seinen Mitgliedsunternehmen wieder wie gewohnt exklusiv eine Excel-Tabelle zur Berechnung des Beitrags 2018 der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) im internen Teil der iGZ-Homepage zur Verfügung.
Beim Lastenausgleich ergeben sich geringfügige Änderungen. Die Zeitarbeitsunternehmen profitieren weiterhin von den im Gefahrtarif 2017 gesunkenen Gefahrtarife für die Zeitarbeit. Sie betragen für die Teiltarifstelle 11.1 (Beschäftigte in Dienstleistungsbereichen sowie Stammpersonal) 0,65 und für alle anderen Beschäftigten (Teiltarifstelle 11.2) 6,52.
Arbeitsschutz
Martin Gehrke, Mitglied im iGZ-Bundesvorstand und Mitglied in der VBG-Vertreterversammlung weist darauf hin, dass die Beitragsbelastung immer auch in einem Zusammenhang mit den Unfallzahlen in der Branche stehe: „Das bestärkt uns auf dem Weg, den Arbeitsschutz ständig zu verbessern. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Bestrebungen, die Zahl der Unternehmen mit AMS-Bescheinigung zu erhöhen .“
Steigende Kosten
Für das Jahr 2019 müssen die Unternehmen wegen der konjunkturellen Eintrübung und steigenden Kosten allerdings mit einem deutlich höheren Beitragsfuß rechnen. Für zahlreiche Kleinunternehmen gilt der Mindestbeitrag, dieser liegt derzeit bei 48 Euro pro Jahr. Die VBG finanziert durch den Beitrag der Mitgliedsunternehmen laut VBG-Pressemitteilung die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung: Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Rehabilitation und Entschädigung.
Musterrechnung
Die Daten zur Ermittlung der Beiträge sind offiziell beschlossen worden. Den Beitragsbescheid erhalten die Unternehmen Ende April 2019. Die im internen Teil hinterlegte Musterrechnung ermöglicht es den iGZ-Mitgliedern also, vorab den VBG-Beitrag zu errechnen. Der VBG-Beitrag für 2018 ist dann zahlbar bis zum 15. Mai 2019. Weitere Fragen und Antworten zum VBG-Beitrag finden sich auf der VBG-Webseite: www.vbg.de/beitrag. (WLI)