Unterbrechungszeiten erklärt

Rund 130 Teilnehmer folgten der Einladung des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) zum iGZ-Mitgliedertreffen nach Dortmund. Die hohe Teilnehmerzahl spiegelt das ungebrochen hohe Interesse an der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) wider.

iGZ-Jurist Olaf Dreßen stellte die Einzelheiten des neuen Gesetzes vor. Ab dem 1. April laufen die Fristen für die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten und Equal Pay nach neun Monaten. Außerdem gilt ab dann für Zeitarbeitsunternehmen die Konkretisierungspflicht. Diese besagt unter anderem, dass vor Einsatzbeginn festgeschrieben werden muss, welcher Mitarbeiter an welchen Kunden überlassen wird.

Unterbrechungszeiten

Besonders bei den Regelungen zur Höchstüberlassungsdauer gab es noch Klärungsbedarf: Dreßen erläuterte, in welchen Fällen die Einsatzdauer unterbrochen wird, und beantwortete die Fragen aus dem Publikum. Außerdem verwies er auf den internen Bereich der iGZ-Homepage, wo iGZ-Mitglieder zahlreiche weiterführende Informationen zur AÜG-Reform finden.

„Arbeit Bildung Chancen“

Hans-Joachim Scharrmann, iGZ-Regionalkreisleiter Dortmund/Bochum, machte die Teilnehmer in seiner Begrüßung auf die Fachmesse „Arbeit Bildung Chancen“ aufmerksam. Diese finde am Mittwoch, 15. Februar, im Wissenschaftspark Gelsenkirchen statt. Unternehmen aus der Region können sich dort vorstellen und mit Interessierten in Kontakt zu treten. Es können Job-Speed Datings angeboten und direkt am Stand Bewerbungsgespräche geführt werden. (ML)