Uneinigkeit über Nachzahlungspflichten ehemaliger CGZP-Anwender

Dabei habe Bernhard Heitzer, Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, das Arbeitsministerium um Ursula von der Leyen in einem Brief aufgefordert, mögliche Nachzahlungen flexibel zu handhaben. Sollten tatsächlich Beitragsnachzahlungen in Höhe von bis zu zwei Milliarden Euro auf die Unternehmen zukommen, so befürchte Heitzer „Insolvenzen und Arbeitsplatzverluste in der Zeitarbeitsbranche“. Die Zeitarbeit sei jedoch ein wichtiges Arbeitsmarktinstrument mit beschäftigungsfördernder Wirkung, daher dürfe die Höhe der nachzufordernden Sozialversicherungsbeiträge für die Unternehmen nicht existenzbedrohend sein.

Vertrauensschutz gefordert

Rückenwind erhält Heitzer laut einem Artikel der taz von der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Technologie in der CDU/CSU-Fraktion. Diese forderten Vertrauensschutz für die Zeitarbeitsunternehmen. Die betroffenen Firmen hätten mit der Tarifunfähigkeit nicht rechnen können.

Schüren: „CGZP-Tarifunfähigkeit keine Überraschung“

Peter Schüren, Arbeitsrechtsprofessor an der Universität Münster, widerspreche dem vehement. Die BAG-Entscheidung vom 14. Dezember 2010 sei keine Überraschung gewesen. Bereits 2003 sei in der juristischen Fachliteratur über die Tariffähigkeit der CGZP-Mitgliedsgewerkschaften diskutiert worden. Zahlreiche Anwender der CGZP-Verträge hätten damals zu den DGB-Tarifverträgen gewechselt. Zudem habe für jedes Zeitarbeitsunternehmen die Möglichkeit bestanden, die CGZP-Tariffähigkeit gerichtlich prüfen zu lassen.

Keine konkreten Ergebnisse

Um die Auswirkungen der Beitragsnachzahlungen gering zu halten, habe die CDU die Bundesregierung aufgefordert, per Gesetz den verlangten Vertrauensschutz herzustellen. Am 20. Dezember 2011 habe deshalb ein Treffen im Bundesarbeitsministerium stattgefunden. Konkrete Ergebnisse gebe es jedoch laut BMAS-Sprecherin Marina Küchen bislang nicht. Für sie stehe zudem fest: „Unsere Sicht ist klar. Die Gelder stehen den Sozialversicherungsträgern rechtlich zu.“ (ML)