Unbefristeter Zugang zu Kurzarbeit für Zeitarbeit?

Der Deutsche Bundestag hat am 23. April 2020 das Arbeit-von-morgen-Gesetz (Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung) beschlossen. Es muss nun abschließend im Bundesrat beraten werden, damit es in Kraft treten kann. Der iGZ hat sich daher in einer Stellungnahme an den Ausschuss für Arbeit und Soziales gewandt und einen unbefristeten Zugang zu Kurzarbeit für Zeitarbeitsunternehmen und ihre Beschäftigten gefordert.

Neben der Erweiterung des bestehenden Qualifizierungschancengesetzes, das die Förderung von Weiterbildung im Strukturwandel für Unternehmen verbessert hat, wurden auch Qualifizierungsmöglichkeiten während des Bezugs von Kurzarbeitergeld und in Transfergesellschaften gestärkt.

Zeitarbeit nicht ausschließen

Der iGZ hat sich daher in einer Stellungnahme an den Ausschuss für Arbeit und Soziales gewandt und einen unbefristeten Zugang zu Kurzarbeit für Zeitarbeitsunternehmen und ihre Beschäftigten gefordert. Die zunehmende Verknüpfung von Kurzarbeit mit Weiterbildung verdeutlicht, dass auch Zeitarbeitnehmer von diesem arbeitsmarktpolitischen Instrument nicht ausgeschlossen werden dürfen. Die Stellungnahme ist als Ausschussdrucksache unter folgendem Link zu finden. (DS)