Umsetzung der Arbeitsbedingungenrichtlinie

Die Arbeitsbedingungenrichtlinie verfolgt das Ziel, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, indem eine transparente und vorhersehbarere Beschäftigung gefördert und zugleich die Anpassungsfähigkeit des Arbeitsmarktes gewährleistet wird. Zur Erreichung dieses Ziels sieht sie folgende Maßnahmen vor:

  • Erweiterung der bereits in der Nachweisrichtlinie vorgesehenen Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung über die wesentlichen Aspekte des Arbeitsverhältnisses (sog. Nachweispflichten),
  • Festlegung von Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen in Bezug auf die Höchstdauer einer Probezeit, Mehrfachbeschäftigung, Mindestvorhersehbarkeit der Arbeit, Ersuchen um einen Übergang zu einer anderen Arbeitsform sowie Pflichtfortbildungen,
  • sog. horizontale Bestimmungen zur Durchsetzung der vorgenannten Bestimmungen

Hier finden Sie den Referenten- und Gesetzentwurf zur Umsetzung der Arbeitsbedingungenrichtlinie sowie die dazugehörige iGZ-Stellungnahme:

 

02.05.2022

Gesetzentwurf Umsetzung Arbeitsbedingungenrichtlinie

31.05.2022

iGZ Stellungnahme Arbeitsbedingungenrichtlinie