Über Branchenzuschläge informiert

Die VGZ setzt sich aus dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) zusammen. Ziel ist es, Tarifverhandlungen mit Gewerkschaften, die im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) organisiert sind, gemeinsam zu führen. Sinn und Zweck des Arbeitstreffens in Nürnberg war es, die BA über die Auslegung der inzwischen acht Branchenzuschlagstarifverträge durch die Sozialpartner zu informieren. Zugleich wurde über erste Erfahrungen bei der Anwendung der neuen Tarifverträge informiert.

Branchenzuordnung

Die VGZ-Vertreter referierten dabei im Wesentlichen über die Themen Zuordnung eines Kundenbetriebs zum jeweiligen Branchenzuschlagstarifvertrag, Verrechnung übertariflicher Zulagen mit dem Branchenzuschlag sowie zur praktischen Handhabung der Unterbrechungs- und Deckelungsregelung der Tarifverträge. Für die BA als Erlaubnis- und Prüfbehörde der Zeitarbeitsunternehmen war von großem Interesse zu erfahren, wie sich die Auslegung der Branchenzuschlagstarifverträge auf ihre Prüfpraxis auswirkt. Weitere Treffen zu einem Erfahrungsaustausch der Beteiligten sind angedacht.