Über Branchensituation ausgetauscht
Oliver Nazareth, iGZ-Landesbeauftragter Schleswig-Holstein, begrüßte die Teilnehmer und schaute auf die jüngsten Veranstaltungen in Karlsruhe zurück. Nach der internen Mitgliederversammlung, bei der die iGZler einen neuen Bundesvorstand wählten, fand dort der öffentliche Bundeskongress statt. „Gute Zeitarbeit hat Zukunft“, waren sich nicht nur die Teilnehmer in Karlsruhe einig, auch beim iGZ-Mitgliedertreffen konnten die Anwesenden diesem Motto des iGZ-Bundeskongresses zustimmen.
Ausweitung der Dienstleistungen
Anschließend übernahm Beraterin Birthe Nohrden das Wort und fasste zusammen, in welchen Bereichen Personaldienstleister ihr Angebot noch ausbauen könnten. Personalmarketing, Outsourcing, Personalentwicklung und professionelle Personalvermittlung, nannte sie vier wichtige Punkte.
Juristische Änderungen
iGZ-Verbandsjurist Stefan Sudmann gab einen Überblick über die Veränderungen in der Welt des Arbeits- und Tarifrechts. Seit der neue iGZ-DGB-Tarifvertrag im November 2013 in Kraft getreten ist, haben sich die Richtlinien für die Eingruppierung, das Arbeitszeitkonto sowie die Vergütung von Krankheit und Urlaub geändert. Außerdem gilt seit Jahresanfang das neue Reisekostenrecht.
Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen
Zudem ging Sudmann auf die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen ein. Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns sei für die Zeitarbeitsbranche nicht relevant, da die Lohnuntergrenze in der Branche ohnehin schon bei 8,50 Euro (West) liege. Auch in Ostdeutschland werde diese Marke noch binnen der Übergangsfrist erreicht, sodass der iGZ-DGB-Tarifvertrag weiter seine Gültigkeit behalte. Zu den Themen „Equal Pay nach neun Monaten“, „18 Monate Höchstüberlassungsdauer“ sowie „Abgrenzung von Werkverträgen“ stehe der Verband in engem Kontakt zu den politischen Entscheidungsträgern. (ML)